Hundeabgabe
Die Abgabe für das Halten von mehr als zwölf Wochen alten Hunden im Stadtgebiet von Linz beträgt € 54,-- für das Kalenderjahr.
Steuerpflicht und Anmeldung
Eine Person, die in Linz ihren Hauptwohnsitz hat und einen über zwölf Wochen alten Hund hält, hat dies dem Magistrat der Landeshauptstadt Linz binnen drei Tagen zu melden.
Entrichtung der Abgabe
- Abgabenschuldner*in ist der*die Hundehalter*in.
- Die Hundeabgabe ist erstmals binnen zwei Wochen nach der Anmeldung und in der Folge bis zum 31. März für jeden Hund im vollen Jahresbetrag zu entrichten.
Die Abgabe wird in der Regel jährlich mit 1. Jänner fällig und wird für das Haushaltsjahr (Kalenderjahr) eingehoben.
Sie erhalten dafür vom Geschäftsbereich Abgaben und Steuern jährlich einen Erlagschein per Post zugesandt.
Die Bezahlung der Hundeabgabe können Sie bei der Anmeldung im Bürger*innen-Service Center im Neuen Rathaus sowie in den Stadtbibliotheken bar wahrnehmen und wenn Sie wollen, auch einen Abbuchungsauftrag erteilen. Sie ersparen sich damit den Weg zur Bank.
Hundehalter*innen haben die Beendigung der Hundehaltung (Abmeldung) unter Angabe des Endigungsgrundes und unter Bekanntgabe allfälliger neuer Hundehalter*innen innerhalb von einer Woche dem Magistrat der Landeshauptstadt Linz zu melden.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der aktuell gültigen Hundeabgabeordnung der Stadt Linz.
Kontakt
E-Mail: deniz.sevinc@mag.linz.at
Telefon: +43 732 7070-2402