Weitere Bestimmungen im Zusammenhang mit der Hundehaltung
Verunreinigungen von Kinderspielplätzen und ähnlichen Flächen werden auch nach dem Oberösterreichischen Polizeistrafgesetz als unzumutbare Belästigung Dritter geahndet. Um zu vermeiden, dass Sie zur Entfernung, Reinigung oder Kostentragung für die Reinigung der Gehsteige und Gehwege sowie Fußgängerzonen und Wohnstraßen bzw. sogar zu einer Geldstrafe wegen Verwaltungsübertretung nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung herangezogen werden, werden Sie ersucht, dafür zu sorgen, dass Ihr Hund diese Bereiche nicht verunreinigt.
Aber auch ohne Strafandrohung sollte es für Tierhalter*innen selbstverständlich sein, öffentliche Flächen möglichst nicht zu verunreinigen.
Mein Hund hat gebissen. Was nun?
Wenn Ihr Hund einen Menschen verletzt hat, so haben Sie diesen – nach den Bestimmungen des Tierseuchengesetzes – sofort so zu verwahren, dass er nicht fortlaufen und neuerlich Personen verletzen kann (Maulkorb und Leinenzwang!). Der Hund muss sofort und am 10. Tag, nachdem er gebissen hat, auf Kosten des*der Hundehalter*in einer tierärztlichen Untersuchung zugeführt werden. Zu beachten ist, dass in diesem Zeitraum die Tötung, der Verkauf bzw. ein Standortwechsel des Hundes verboten sind. Jede Erkrankung bzw. Veränderung des normalen Benehmens des Tieres in dieser Zeit wie etwa scheues Benehmen, Beißlust, verminderte oder aufgehobene Fresslust, Lähmungen, starrer Blick, Fressen von Stroh oder Holz, Veränderung der Stimme u.a.m. sind sofort dem Tierarzt zu melden. Wenn alle Untersuchungen einen unbedenklichen Befund ergeben, wird die „Sperre“ aufgehoben.
Impfungen, Reisen ins Ausland
Einzelheiten und Auskünfte über Sonderbestimmungen (z.B. Quarantäne) für andere Länder sowie amtstierärztliche Zeugnisse erhalten Sie im Geschäftsbereich Gesundheit und Sport des Magistrates Linz, Abteilung Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, Neues Rathaus, Telefon +43 732 7070-2601.
Tote Hunde
In Linz ist das Eingraben von Tierleichen verboten!
Es gibt einige Tierfriedhöfe und Krematorien, die gerne über Bestattungsmöglichkeiten von Tieren informieren.
Sollte eine dieser Bestattungsmöglichkeiten nicht in Frage kommen, müssen tote Hunde von Tierbesitzer*innen ehestmöglich bei der Tierkörpersammelstelle (Telefon +43 732 7070 4191 oder +43 664 3085605) oder beim amtlichen Veterinärdienst gemeldet werden.
Wichtige Adressen
Magistrat Linz,
Geschäftsbereich: Gesundheit und Sport, Abteilung Lebensmittelsicherheits-, Sanitäts- und Veterinärrecht
Neues Rathaus, Hauptstraße 1 – 5, 4041 Linz
E-Mail: sanitaet.gs@mag.linz.at
(Auskünfte zu veterinärmedizinischen Fragen wie Impfungen, amtstierärztliche Untersuchungen und Auslandsreisen mit Hunden und über die Verordnung des Verbotes des Mitführens von Hunden auf bestimmten Plätzen im Stadtgebiet nach dem Oberösterreichischen Hundehaltegesetz).
Magistrat Linz,
Geschäftsbereich: Abgaben und Steuern/Abteilung Abgaben
persönliche Vorsprache mit Terminvereinbarung: Gruberstraße 42, 4020 Linz
Telefon +43 732 7070 2402, 2419, 2406 oder 2429
(Auskünfte betreffend Hundean- und - abmeldung - sowie Hundeabgabe).
Gesetzliche Grundlagen finden Sie auf den nachfolgenden Seiten und den "Weiterführenden Links".
Kontakt
E-Mail: sanitaet.gs@mag.linz.at
Telefon: +43 732 7070-2585