Impfservice - allgemein empfohlene Impfungen und Impfaktionen

Aus Datenschutz- und Haftungsgründen dürfen telefonisch oder per E-Mail keine Auskünfte bezüglich Impfdaten erfolgen und keine Impfberatungen durchgeführt werden.
Eine Impf-Beratung ist ausschließlich persönlich nach vorhergehender Terminvereinbarung möglich.

Bitte benutzen Sie dazu die elektronische Terminvereinbarung der Abteilung Gesundheitsservice: Terminkalender Impfungen

Informationen zur FSME-Impfung (Zeckenschutz-Impfung) sind unter „LAUFENDE IMPFAKTIONEN“ angeführt. Zur Terminvereinbarung für eine FSME-Impfung (Zeckenschutz-Impfung) verwenden Sie bitte den dafür vorgesehenen Terminkalender 

Wenn Sie eine Reise planen, vereinbaren Sie bitte, unabhängig davon, welche Impfung Sie wünschen, einen Termine bei Impfservice - Reiseimpfungen / Fernreiseberatung

Öffnungszeiten Impfservice:
Montag bis Freitag 7:30 bis 12:30 Uhr
Montag auch nachmittags 14:00 bis 17:00

Im Rahmen der persönlichen Impf-Beratung werden folgende Punkte abgeklärt:

  • Ob bzw. welche Impfungen entsprechend dem österreichischen Impfplan empfohlen werden.
  • Ob Gründe bestehen, die gegen eine Impfung sprechen (z.B. Allergien gegen Impfstoff-Inhaltsstoffe).

Hinweise:

  • Bitte bringen Sie Ihren Impfpass bzw. Ihre Impfkarte mit!
  • Die Impfkosten können bar oder mit Bankomat bezahlt werden.
  • Das Impfservice verfügt über kein e-Card-Terminal, da öffentliche Impfstellen dazu nicht berechtigt sind

 
Nachstehende allgemein empfohlene Impfungen werden nach vorgehender Terminvereinbarung angeboten:

  • Informationen zur FSME-Impfaktion (Zeckenschutz-Impfaktion) siehe „LAUFENDE IMPFAKTIONEN“.
  • COVID-19: Jeden Mittwoch von 7:30 bis 12:30 Uhr; eine Anmeldung unter Terminreservierung COVID-19-Impfung ist erforderlich.
  • Diphtherie, Tetanus, Pertussis (Keuchhusten) - ab Schulalter
  • Poliomyelitis (Kinderlähmung) - ab Schulalter
  • Masern, Mumps, Röteln - ab Schulalter; kostenfrei für alle Altersgruppen
  • Hepatitis A und B - ab Schulalter (Wenn Sie eine Reise planen, bitte Termin bei Reiseimpfungen / Fernreiseberatung buchen)
  • HPV – Humane Papilloma Viren - ab vollendeten 9. bis zum vollendeten 21. Lebensjahr (für diese Altersgruppe im kostenfreien Impfprogramm enthalten)
  • Pneumokokken - im Erwachsenenalter (Personen mit erhöhtem Risiko und ab vollendetem 60. Lebensjahr allgemein empfohlen); Aktionspreis von Oktober bis inklusive März
  • Meningokokken - ab vollendeten 10. bis zum vollendeten 13. Lebensjahr (für diese Altersgruppe im kostenfreien Kinderimpfprogramm enthalten)

Weitere Informationen finden Sie unter „Infomaterial“ (Übersicht über die vom Impfservice der Stadt Linz angebotenen allgemein empfohlenen Impfungen laut Impfplan Österreich)
Im Infoblatt "Impfangebot im Impfservice der Stadt Linz " sind auch die erforderlichen Impfabstände (Grundimmunisierung und Auffrischungsimpfungen) angeführt. 

Bezüglich Impfungen im Säuglings- und Kleinkindalter wenden Sie sich bitte an den Kinderarzt oder eine Eltern-, Mutterberatungsstelle der Stadt Linz.

 

LAUFENDE IMPFAKTIONEN

FSME-Impfung (Zeckenschutz-Impfung) – bitte vereinbaren Sie einen Termin

Die FSME-Impfaktion 2024 dauert vom 4. März bis zum 29. Mai 2024

Bitte überprüfen Sie anhand des Impfschemas, wann Sie oder Ihr Kind wieder eine Impfung erhalten sollen.

Impfschema für Zeckenschutzimpfung:
Grundimmunisierung (besteht aus 3 Teilimpfungen):
            1. Teilimpfung
            2. Teilimpfung: 2 - 4 Wochen nach der 1. Teilimpfung
            3. Teilimpfung: 6 – 12 Monate nach der 2. Teilimpfung
1. Auffrischungsimpfung: 3 Jahre nach der 3. Teilimpfung
Weitere Auffrischungsimpfungen:           alle 5 Jahre
                                                            ab dem 60. Lebensjahr alle 3 Jahre

Bitte nutzen Sie die elektronische Terminvereinbarung 

An den Samstagen 20. April und 4. Mai 2024 von jeweils 8:00 bis 15:00 Uhr wird die FSME-Impfung ohne Terminvereinbarung angeboten. An diesen Terminen muss mit längeren Wartezeiten gerechnet werden.

Allgemein

Im Jahr 2024 stehen FSME-Impfstoffe der Firma Pfizer Corporation Austria zur Verfügung: für Kinder bzw. Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr (= 16. Geburtstag) FSME-IMMUN 0,25 ml Junior und für Jugendliche und Erwachsene ab dem vollendeten 16. Lebensjahr FMSE-IMMUN 0,5 ml Erwachsene

Kosten

  • Für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 15. Lebensjahr (= bis zum 15. Geburtstag) kostet eine Impfung € 15,- pro Dosis.
  • Für Jugendliche zwischen vollendeten 15. (= bis zum 15. Geburtstag) und 16. Lebensjahr (= bis zum 16. Geburtstag) kostet eine Impfung € 17,- pro Dosis
  • Für Jugendliche und Erwachsene ab dem vollendeten 16. Lebensjahr (= ab dem 16. Geburtstag) kostet eine Impfung € 17,- pro Dosis

Aufgrund der Verordnung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung vom 22.3.1983, BGBl. Nr. 217/1983 erhalten Personen, die gesetzlich krankenversichert oder als Angehörige anspruchsberechtigt sind und denen die Kosten nicht vom zuständigen Unfallversicherungsträger im Rahmen der Unfallverhütung ersetzt werden, vom zuständigen Krankenversicherungsträger einen Kostenzuschuss (z.B. von der Österreichischen Gesundheitskasse € 4,80 pro Impfung). Personen, die keiner gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen, erhalten diesen Zuschuss von dem nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz zuständigen Krankenversicherungsträger.

Sonderregelung:

Für Familien mit mehr als 2 unversorgten Kindern bzw. mit Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 15. Lebensjahr (= bis zum 15. Geburtstag) gilt, sofern die Teilnahme im Rahmen der öffentlichen Schutzimpfung erfolgt, wie bisher folgende Sonderregelung:

a)    Ab dem 3. und allen weiteren unversorgten Kindern, ist die Schutzimpfung, soweit sie durch die Kostenzuschüsse der Krankenversicherungsträger nicht gedeckt werden und sich das erste und zweite Kind der Schutzimpfung bereits unterzogen haben, kostenlos.

b)    Das Arzthonorar übernimmt für alle Kinder und Jugendlichen ab dem vollendeten 1. Lebensjahr (= ab dem 1. Geburtstag) (jüngere Kinder werden nicht geimpft) bis zum vollendeten 15. Lebensjahr (= bis zum 15. Geburtstag) das Land.

Für jedes Kind, für welches die Voraussetzung auf Kostenübernahme gemäß vorstehender Sonderregelung (nach lit. a) gegeben ist, sind bei der Bezirksverwaltungsbehörde für jede Schutzimpfung € 4,80 zu erlegen. Die Rückerstattung dieser Beträge erfolgt auf Antrag durch jenen Krankenversicherungsträger, bei welchem das Kind mitversichert ist.

Die Grippe-Impfaktion ist beendet.


Infomaterial zu diesem Thema

Weiterführende Links

Kontakte

  • Geschäftsbereich Gesundheit und Sport/Impfservice

    Vorplatz Neues Rathaus (ehem. Hypo-Bank), Hauptstraße 1 - 5, 4041 Linz +43 732 7070 E-Mail Adresse: impfservice@mag.linz.at


    Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich

Feuerwehr
im Enter_Tainer!

Action im Enter_Tainer!

Die Linzer Berufsfeuerwehr gastiert bis 29. März mit einem spannenden Programm im Enter_Tainer vor dem Alten Rathaus. 

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