Freilaufflächen
Keine Leinen- und Maulkorbpflicht gilt auf den unten angeführten Freilaufflächen:
(aber Achtung, auf den sich dort befindlichen Kinder- und Jugendspielplätzen sowie Sport- und Fitnessflächen ist das Mitführen von Hunden verboten!)
Bitte beachten Sie, dass auch auf Freilaufflächen Hunde in einer Weise zu beaufsichtigen, zu verwahren oder zu führen sind, dass Menschen und Tiere durch den Hund nicht gefährdet bzw. nicht über ein zumutbares Maß hinaus belästigt werden und zu jenen Flächen, wo das Mitführen von Hunden verboten ist (beispielsweise Kinderspielplätze), entsprechend Abstand zu halten ist.
Es steht eine Online-Karte zur Verfügung, mit verordneten Freilaufflächen, Mitführverbotszonen für Hunde und Standorte von Hundekotsackerspender im Stadtgebiet.
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Parkanlage Freinberg
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Parkanlage Sonnenpromenade (Arboretum)
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Parkanlage Bauernberg
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Park Seniorenzentrum Ing.-Stern-Straße (eingezäunt)
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Hummelhofwald
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Wasserwald (laut Beschilderung Linz AG)
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WAG-Park Landwiedstraße
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Traunau
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Ökopark Hainbuchenweg (eingezäunt)
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Panuliwiese (eingezäunt)
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Heilhamerpark
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Blumauerstraße Nähe Musiktheater (eingezäunt)
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Bellevuepark-Bindermichl Süd (eingezäunt)
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Park Bruckner-Tower/BH UU (eingezäunt)