Anmeldung eines Hundes
Sie können Ihren Hund persönlich im Bürger*innen-Service im Neuen Rathaus sowie in den Stadtbibliotheken oder online anmelden.
Hunde, die zur Bewachung von landwirtschaftlichen und sonstigen Betrieben gehalten werden und hiefür geeignet sind, sowie Hunde, die zur Ausübung eines Berufs oder Erwerbs notwendig sind, müssen im Geschäftsbereich Abgaben und Steuern/Abteilung Abgaben angemeldet werden. Bitte vereinbaren Sie dafür einen Termin.
Frist:
Personen, die einen über zwölf Wochen alten Hund halten, müssen dies dem Magistrat Linz (Hauptwohnsitzgemeinde) innerhalb von fünf Werktagen melden.
Erforderliche Daten:
- Name, Geburtsdatum und Hauptwohnsitz des Hundehalters*der Hundehalterin (Hundehalter*in muss mindestens 16 Jahre sein)
- Rasse, Farbe, Geschlecht und Alter des Hundes
- Name und Hauptwohnsitz des*der Vorbesitzer*in
Beizulegende Unterlagen:
- Nachweis über die positiv absolvierte Sachkunde-Ausbildung;
- Haftpflichtversicherungsnachweis (Polizze oder Bestätigung der Versicherung) für den Hund mit einer Mindestdeckungssumme von 725.000 Euro.
(Änderungen oder Wechsel der Versicherung sind innerhalb von vier Wochen ebenfalls zu melden) - Registrierungsbestätigung aus der Heimtierdatenbank (kann innerhalb von zwei Monaten nachgereicht werden);
- Bestätigung eines*einer Tierarztes*Tierärztin über Größe und Gewicht des Hundes (nicht vor dem 12. Lebensmonat des Hundes, spätestens zwei Monate nach dem 12. Lebensmonat vorzulegen, wenn dies nicht bereits vorher zweifelsfrei bestätigt werden kann);
- Bei großen Hunden (mindestens 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg Gewicht) ist eine Bestätigung über die positiv absolvierte Alltagstauglichkeitsprüfung bis spätestens zum 18. Lebensmonat vorzulegen. Bei älteren Hunden (über 12 Lebensmonate) innerhalb von sechs Monaten nach der Anmeldung (nicht erforderlich für Hunde über acht Jahren).
Hinweis: Wird die Bestätigung nicht fristgerecht vorgelegt, muss der Hund an öffentlichen Orten mit Leine und Maulkorb geführt werden. Bei nicht fristgerecht bestandener Alltagstauglichkeitsprüfung gilt der Hund als auffällig, mit den damit verbunden Folgewirkungen.
Spezielle Rassen:
Die Bestimmungen für große Hunde gelten auch für Hunde spezielle Rassen und deren Kreuzungen untereinander. Dazu zählen Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, American Pit Bull Terrier und Tosa Inu. Bei Zweifeln über die Rasse ist ein Sachverständigengutachten vorzulegen.
Seit dem 1.12.2024 müssen Hunde keine Hundemarke mehr tragen.
Wichtig:
Die Nichteinhaltung der Pflichten nach dem Oö. Hundehaltegesetz und der Hundeabgabeordnung der Landeshauptstadt Linz wird mit einer Verwaltungsstrafe geahndet.
Bitte beachten Sie auch die Informationen zu den Themen "Hundechip und Heimtierdatenbank" und Hundeabgabe!
Kontakt
E-Mail: deniz.sevinc@mag.linz.at
Telefon: +43 732 7070-2402
Um Wartezeiten im Bürger*innen-Service Center im Neuen Rathaus zu vermeiden, wird eine Terminvereinbarung empfohlen.
Eine Terminvereinbarung ist telefonisch unter +43 732 7070 oder online möglich.
WICHTIG! Wegen Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus kann es zu Verzögerungen kommen. Bitte kommen Sie rechtzeitig zu Ihrem Termin und kontrollieren Sie Ihr Gepäck im Vorfeld. Nagelfeilen, geöffnete Trinkflaschen oder auch Messer werden beim Betreten des Gebäudes abgenommen.
- Hundeabgabe
- Hundemarke
- Informationen zu Hundechip und Heimtierdatenbank
- Verbot des Mitführens von Hunden
Infomaterial zu diesem Thema
- Das Oö. Hundehaltegesetz - Infoblatt (PDF, 146 kB) (neues Fenster)
- Hundeabgabeordnung ab 1.12.2024 (PDF, 164 kB) (neues Fenster)
- Informationsblatt "Auffällige Hunde" nach dem Oö. Hundehaltegesetz 2024 (PDF, 164 kB) (neues Fenster)
- Informationsblatt "Große Hunde" nach dem Oö. Hundehaltegesetz 2024 (PDF, 177 kB) (neues Fenster)
- Informationsblatt Hunde "spezieller Rassen" nach dem Oö. Hundehaltegesetz 2024 (PDF, 159 kB) (neues Fenster)
Weiterführende Links
- Anbieter der Alltagstauglichkeitsprüfung DogAudit (neues Fenster)
- Anbieter der Alltagstauglichkeitsprüfung Tierschutzqualifizierte Hundetrainer (neues Fenster)
- Anbieter einer Verhaltensmedizinische Evaluierung (neues Fenster)
- Land Oberösterreich - Informationen zum Hundehaltegesetz (neues Fenster)
- Land Oberösterreich - Sachkunde-Kurse in Oberösterreich (neues Fenster)
- Oö. Hundehaltegesetz 2024 (neues Fenster)
- Oö. Hundehaltegesetz 2024 - Erläuternde Bemerkungen (neues Fenster)
- Oö. Hundehalteverordnung 2024 (neues Fenster)
- Oö. Hundehalteverordnung 2024 - Erläuternde Bemerkungen (neues Fenster)
- Terminreservierung für Serviceleistungen im Bürger*innen-Service-Center