Anmeldung eines Hundes

Sie können Ihren Hund persönlich im Bürger*innen-Service im Neuen Rathaus sowie in den Stadtbibliotheken oder online anmelden.

Hunde, die zur Bewachung von landwirtschaftlichen und sonstigen Betrieben gehalten werden und hiefür geeignet sind, sowie Hunde, die zur Ausübung eines Berufs oder Erwerbs notwendig sind, müssen im Geschäftsbereich Abgaben und Steuern/Abteilung Abgaben angemeldet werden. Bitte vereinbaren Sie dafür einen Termin.

Frist:

Personen, die einen über zwölf Wochen alten Hund halten, müssen dies dem Magistrat Linz (Hauptwohnsitzgemeinde) innerhalb von fünf Werktagen melden.

Erforderliche Daten:

  • Name, Geburtsdatum und Hauptwohnsitz des Hundehalters*der Hundehalterin (Hundehalter*in muss mindestens 16 Jahre sein)
  • Rasse, Farbe, Geschlecht und Alter des Hundes
  • Name und Hauptwohnsitz des*der Vorbesitzer*in

 Beizulegende Unterlagen:

  • Nachweis über die positiv absolvierte Sachkunde-Ausbildung;
  • Haftpflichtversicherungsnachweis (Polizze oder Bestätigung der Versicherung) für den Hund mit einer Mindestdeckungssumme von 725.000 Euro. 
    (Änderungen oder Wechsel der Versicherung sind innerhalb von vier Wochen ebenfalls zu melden)
  • Registrierungsbestätigung aus der Heimtierdatenbank (kann innerhalb von zwei Monaten nachgereicht werden);
  • Bestätigung eines*einer Tierarztes*Tierärztin über Größe und Gewicht des Hundes (nicht vor dem 12. Lebensmonat des Hundes, spätestens zwei Monate nach dem 12. Lebensmonat vorzulegen, wenn dies nicht bereits vorher zweifelsfrei bestätigt werden kann);
  • Bei großen Hunden (mindestens 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg Gewicht) ist eine Bestätigung über die positiv absolvierte Alltagstauglichkeitsprüfung bis spätestens zum 18. Lebensmonat vorzulegen. Bei älteren Hunden (über 12 Lebensmonate) innerhalb von sechs Monaten nach der Anmeldung (nicht erforderlich für Hunde über acht Jahren).
    Hinweis: Wird die Bestätigung nicht fristgerecht vorgelegt, muss der Hund an öffentlichen Orten mit Leine und Maulkorb geführt werden. Bei nicht fristgerecht bestandener Alltagstauglichkeitsprüfung gilt der Hund als auffällig, mit den damit verbunden Folgewirkungen.

Spezielle Rassen:

Die Bestimmungen für große Hunde gelten auch für Hunde spezielle Rassen und deren Kreuzungen untereinander. Dazu zählen Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, American Pit Bull Terrier und Tosa Inu. Bei Zweifeln über die Rasse ist ein Sachverständigengutachten vorzulegen.

Seit dem 1.12.2024 müssen Hunde keine Hundemarke mehr tragen. 

Wichtig:

Die Nichteinhaltung der Pflichten nach dem Oö. Hundehaltegesetz und der Hundeabgabeordnung der Landeshauptstadt Linz wird mit einer Verwaltungsstrafe geahndet. 

Bitte beachten Sie auch die Informationen zu den Themen "Hundechip und Heimtierdatenbank" und Hundeabgabe!

Kontakt

E-Mail: deniz.sevinc@mag.linz.at
Telefon: +43 732 7070-2402

Um Wartezeiten im Bürger*innen-Service Center im Neuen Rathaus zu vermeiden, wird eine Terminvereinbarung empfohlen. 
Eine Terminvereinbarung ist telefonisch unter +43 732 7070 oder online möglich.

WICHTIG! Wegen Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus kann es zu Verzögerungen kommen. Bitte kommen Sie rechtzeitig zu Ihrem Termin und kontrollieren Sie Ihr Gepäck im Vorfeld. Nagelfeilen, geöffnete Trinkflaschen oder auch Messer werden beim Betreten des Gebäudes abgenommen.

Kontakte

  • Abgaben und Steuern

    persönliche Vorsprache: Gruberstraße 42, 4020 Linz Zustelladresse: Hauptstraße 1 - 5, 4041 Linz +43 732 7070


    Parteienverkehr auch ohne Terminvereinbarung: Montag 8 bis 12:30 und 14 bis 18 Uhr, Dienstag bis Freitag von 8 bis 12:30 Uhr
    Außerhalb der Parteienverkehrszeiten können Termine vereinbart werden
    Wir empfehlen auch während der Parteienverkehrszeiten eine Terminvereinbarung, um Wartezeiten zu vermeiden
  • Bürger*innen-Service Neues Rathaus

    Hauptstraße 1 - 5, 4041 Linz +43 732 7070 E-Mail Adresse: info@mag.linz.at


    Montag bis Donnerstag von 7 bis 18 Uhr und Freitag von 7 bis 14 Uhr;
    Schließtage: 24.12. und 31.12.
  • Service-Center im Wissensturm

    Kärntnerstraße 26, 4020 Linz +43 732 7070 E-Mail Adresse: wissensturm@mag.linz.at


    Montag bis Donnerstag 8 bis 18 Uhr, Freitag 8 bis 14 Uhr
    Die Stadtbibliothek Wissensturm ist am 12.4. und 19.4.2025 geschlossen.
    Die Stadtbibliothek Wissensturm ist am 23.5.2025 von 10 bis 15 Uhr geöffnet
  • Stadtbibliothek Auwiesen

    Wüstenrotplatz 3, 4030 Linz +43 732 30 24 08


    Montag 11 bis 13 Uhr und 14 bis 19 Uhr, Dienstag 9 bis 14 Uhr, Mittwoch 9 bis 13 Uhr und 14 bis 17 Uhr, Donnerstag und Freitag 9 bis 14 Uhr
  • Stadtbibliothek Dornach/Auhof

    Sombartstraße 1 - 5, 4040 Linz +43 732 3408 25660


    Montag 11 bis 13 und 14 bis 17 Uhr, Dienstag, Donnerstag und Freitag 9 bis 14 Uhr, Mittwoch 9 bis 13 und 14 bis 19 Uhr
  • Stadtbibliothek Ebelsberg

    Kremsmünsterer Straße 1 - 3, 4030 Linz +43 732 7070


    Dienstag und Freitag von 9 bis 14 Uhr, Donnerstag von 9 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr
  • Stadtbibliothek Pichling
  • Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus

    Wegen Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus kann es zu Verzögerungen kommen. Bitte kommen Sie rechtzeitig zu Ihrem Termin.

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