Anmeldung eines Hundes
Sie können Ihren Hund persönlich im Bürger*innen-Service im Neuen Rathaus sowie in den Stadtbibliotheken oder online anmelden.
Um Wartezeiten im Bürger*innen-Service Center im Neuen Rathaus zu vermeiden, wird eine Terminvereinbarung empfohlen.
Eine Terminvereinbarung ist telefonisch unter +43 732 7070 oder online möglich.
WICHTIG! Wegen Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus kann es zu Verzögerungen kommen. Bitte kommen Sie rechtzeitig zu Ihrem Termin und kontrollieren Sie Ihr Gepäck im Vorfeld. Nagelfeilen, geöffnete Trinkflaschen oder auch Messer werden beim Betreten des Gebäudes abgenommen.
Hunde, die zur Bewachung von landwirtschaftlichen und sonstigen Betrieben gehalten werden und hiefür geeignet sind, sowie Hunde, die zur Ausübung eines Berufes oder Erwerbes notwendig sind, müssen im Geschäftsbereich Abgaben und Steuern/Abteilung Abgaben angemeldet werden. Bitte vereinbaren Sie dafür einen Termin.
Frist:
Personen, die einen über zwölf Wochen alten Hund halten, haben dies dem Magistrat Linz (der Hauptwohnsitzgemeinde), binnen drei Tagen zu melden.
Die Meldung hat folgende Daten zu enthalten:
- Name und Hauptwohnsitz des Hundehalters*der Hundehalterin (Hundehalter*in muss mindestens 16 Jahre sein)
- Rasse, Farbe, Geschlecht und Alter des Hundes
- Name und Hauptwohnsitz jener Person, die den Hund zuletzt gehalten hat (Vorbesitzer*in)
Der Meldung sind folgende Unterlagen im Original beizulegen:
- der für das Halten des Hundes erforderliche Sachkundenachweis
- ein Nachweis (Polizze oder Versicherungsbestätigung) über eine Haftpflichtversicherung für den Hund von mindestens 725.000,- Euro. Bitte beachten Sie, dass Hundehalter*innen ab 1. September 2022 auch Änderungen oder einen Wechsel bei der Haftpflichtversicherung binnen vier Wochen der Gemeinde bekannt geben müssen.
- Registrierungsbestätigung aus der Heimtierdatenbank
Wir weisen darauf hin, dass die Nichteinhaltung der Pflichten nach dem Oö. Hundehaltegesetz sowie der abgabenrechtlichen Verpflichtungen nach der Hundeabgabeordnung der Stadt Linz mit einer Verwaltungsstrafe geahndet wird.
Hinweis:
Bitte beachten Sie auch die Informationen zu den Themen "Hundechip und Heimtierdatenbank" und Hundeabgabe!
Kontakt
E-Mail: deniz.sevinc@mag.linz.at
Telefon: +43 732 7070-2402
- Hundeabgabe
- Hundemarke
- Informationen zu Hundechip und Heimtierdatenbank
- Verbot des Mitführens von Hunden
Weiterführende Links
- Land Oberösterreich - Informationen zum Hundehaltegesetz (neues Fenster)
- Land Oberösterreich - Sachkunde-Kurse in Oberösterreich (neues Fenster)
- Oberösterreichische Hundehalte-Sachkundeverordnung (neues Fenster)
- Oberösterreichisches Hundehaltegesetz 2002 i.d.g.F. (neues Fenster)
- Terminreservierung für Serviceleistungen im Bürger*innen-Service-Center