Hundemarke
Ihr Hund muss ab einem Alter von zwölf Wochen an öffentlichen Orten am Halsband oder am Brustgurt sichtbar die Hundemarke tragen. Die Kennzeichnung Ihres Hundes durch das Tragen einer Hundemarke erschwert bzw. verhindert nicht nur die Verbreitung von gefährlichen Tierseuchen (Tollwut,...) sondern erleichert auch mit Hilfe eines kurzen Anrufes beim Magistrat Linz das Auffinden des vielleicht gerade Ihnen entlaufenen Hundes.
Gültigkeit
Die Hundemarke gilt ein ganzes Hundeleben lang. Eine Erneuerung der Marke ist nur mehr notwendig bei Verlust, Unlesbarkeit der Prägung bzw. bei Wohnsitzverlegung in eine andere Gemeinde.
Ersatzmarken erhalten Sie im Neuen Rathaus im Bürger*innen-Service Center, im Service-Center Wissensturm sowie in den Stadtbibliotheken.
Kosten
Die Kosten betragen 4,00 Euro.
Hinweis
Jede Veränderung (Beendigung der Hundehaltung, Verlust der Hundemarke, ...) ist binnen einer Woche dem Magistrat Linz, Geschäftsbereich Abgaben und Steuern/Abteilung Abgaben zu melden.
Sollte eine Vertretung des*der Hundehalter*in eine Ersatzmarke beantragen, muss sich die Vertretung ausweisen können. Zusätzlich benötigt sie eine Vollmacht des*der Hundehalter*in.
Kontakt
E-Mail: deniz.sevinc@mag.linz.at
Telefon: +43 732 7070-2402