Baubewilligung

Nach der Oberösterreichischen Bauordnung ist bei folgenden Bauvorhaben vor Baubeginn eine Baubewilligung erforderlich:

  1. Neubau, Zubau oder Umbau von Gebäuden
    sofern nicht eine Bauanzeige genügt bzw. eine Baufreistellung unter ganz bestimmten Voraussetzungen möglich ist
  2. Errichtung oder wesentliche einem Umbau gleichkommende Änderung sonstiger Bauten
    allerdings nur, soweit dadurch eine erhebliche Gefahr oder eine wesentliche Belästigung für Menschen herbeiführen können oder das Orts- und Landschaftbild stören können
  3. Änderung des Verwendungszweckes von Gebäuden (Gebäudeteilen) oder sonstigen Bauwerken (Zweckwidmungsänderung) aber nur dann, wenn dadurch zusätzliche schädliche Umwelteinwirkungen zu erwarten sind
  4. die Anbringung oder Errichtung von Antennenanlagen mit mehr als 3 Meter Höhe einschließlich eines allfälligen Antennenmastes in Wohn-, Kern- und gemischten Baugebieten sowie im Dorfgebiet.

Nicht bewilligungspflichtige Bauvorhaben können aber einer Anzeigepflicht unterliegen!

Kontakte

  • Bau- und Bezirksverwaltung

    Hauptstraße 1 - 5, 4041 Linz +43 732 7070 E-Mail Adresse: bbv@mag.linz.at


    Parteienverkehr auch ohne Terminvereinbarung: Montag 8 bis 12:30 und 14 bis 18 Uhr, Dienstag bis Freitag von 8 bis 12:30 Uhr.
    Außerhalb der Parteienverkehrszeiten können Termine vereinbart werden.
    Wir empfehlen auch während der Parteienverkehrszeiten eine Terminvereinbarung, um Wartezeiten zu vermeiden
    Schließtage: 24. und 31.12.
  • Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus

    Wegen Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus kann es zu Verzögerungen kommen. Bitte kommen Sie rechtzeitig zu Ihrem Termin.

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