Baubewilligung
Nach der Oberösterreichischen Bauordnung ist bei folgenden Bauvorhaben vor Baubeginn eine Baubewilligung erforderlich:
- Neubau, Zubau oder Umbau von Gebäuden
sofern nicht eine Bauanzeige genügt bzw. eine Baufreistellung unter ganz bestimmten Voraussetzungen möglich ist - Errichtung oder wesentliche einem Umbau gleichkommende Änderung sonstiger Bauten
allerdings nur, soweit dadurch eine erhebliche Gefahr oder eine wesentliche Belästigung für Menschen herbeiführen können oder das Orts- und Landschaftbild stören können - Änderung des Verwendungszweckes von Gebäuden (Gebäudeteilen) oder sonstigen Bauwerken (Zweckwidmungsänderung) aber nur dann, wenn dadurch zusätzliche schädliche Umwelteinwirkungen zu erwarten sind
- die Anbringung oder Errichtung von Antennenanlagen mit mehr als 3 Meter Höhe einschließlich eines allfälligen Antennenmastes in Wohn-, Kern- und gemischten Baugebieten sowie im Dorfgebiet.
Nicht bewilligungspflichtige Bauvorhaben können aber einer Anzeigepflicht unterliegen!