Abbruch

Für einen Abbruch von Gebäuden (Gebäudeteilen) oder sonstigen Bauwerken ist nur dann eine Baubewilligung notwendig, wenn diese an der Nachbargrundgrenze mit anderen Gebäuden zusammengebaut sind, alle anderen Abbrüche müssen der Baubehörde nur angezeigt werden.

Weiterführende Links

Kontakte

  • Info-Center Bau und Gewerbe

    Hauptstraße 1 - 5, 4041 Linz Tel.: +43 732 7070 E-Mail Adresse: bbv@mag.linz.at


    Parteienverkehr auch ohne Terminvereinbarung: Montag 8 bis 12:30 und 14 bis 18 Uhr, Dienstag bis Freitag von 8 bis 12:30 Uhr.
    Außerhalb der Parteienverkehrszeiten können Termine vereinbart werden.
    Wir empfehlen auch während der Parteienverkehrszeiten eine Terminvereinbarung, um Wartezeiten zu vermeiden
    Schließtage: 24.12. und 31.12.
  • Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus

    Wegen Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus kann es ab Mitte Juni 2023 zu Verzögerungen kommen. Bitte kommen Sie rechtzeitig zu Ihrem Termin.

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