Vereinfachtes Baubewilligungsverfahren
Die mündliche Verhandlung kann nach der Oberösterreichischen Bauordnung im Baubewilligungsverfahren entfallen, wenn die Nachbar*innen durch ihre Unterschrift am Bauplan erklären, gegen das Bauvorhaben keine Einwendungen zu erheben.
Die Baubewilligung ist schriftlich bei der Baubehörde zu beantragen.
Dem vollständig ausgefüllten Antrag sind folgende Unterlagen anzuschließen:
- Unterschrift Antragsteller*innen und Grundeigentümer*innen sowie sämtlicher Nachbar*innen
- Baubeschreibung (3-fach) inkl. Unterschriften Antragsteller*innen, Grundeigentümer*innen, Planverfasser*in sowie eventuell Bauführer*in
- Lageplan im Maßstab 1:1000 (3-fach) mit eingezeichneter Lage des Bauvorhabens (erhältlich im Bundesvermessungsamt, Prunerstraße 5, 4020 Linz)
- Bauplan (3-fach) bestehend aus Grundrissen, Ansichten, Schnitten, eventuell Außenanlagenplan
- Energieausweis (bei Planverfasser*innen anzufordern)
Die Unterlagen können im Info-Center Bau und Gewerbe persönlich abgegeben bzw. an die Bau- und Bezirksverwaltung (BBV) übermittelt werden.
Formulare zu diesem Thema
- Baubeschreibung GK 1 und GK 2
- Baubeschreibung GK 3 bis GK 5
- Baubewilligungsantrag