Baufreistellung

Für nachstehende Bauvorhaben kann unter folgenden Voraussetzungen eine Bauanzeige als "Baufreistellung" eingebracht werden:

1.  Neu-, Zu- oder Umbau von Wohngebäuden ausgenommen Gebäude mit einem Fluchtniveau von mehr als 22 m oder einer allseitigen Traufenhöhe von mehr als 25 m über dem angrenzenden künftigen Gelände

Voraussetzungen:

  1. ein rechtswirksamer Bebauungsplan
  2. die Nachbar*innen durch ihre Unterschrift auf dem Bauplan erklärt haben, gegen das Bauvorhaben keine Einwendungen zu erheben;
  3. die schriftliche Bestätigung eines*r befugten Planverfassers*in über die Übereinstimmung des Bauvorhabens mit dem Bebauungsplan und allen baurechtlichen Vorschriften

 

2. Neu-, Zu- oder Umbau von Betriebsgebäuden – einschließlich von solchen der Land- und Forstwirschaft - mit einer bebauten Fläche bis zu 600 m2 und einer Gebäudehöhe von höchstens 9 m - sowie der Neu-, Zu- oder Umbau von Nebengebäuden:

Voraussetzungen:

  1. die Nachbar*innen durch ihre Unterschrift auf dem Bauplan erklärt haben, gegen das Bauvorhaben keine Einwendungen zu erheben;
  2. die schriftliche Bestätigung eines*r befugten Planverfassers*in über die Übereinstimmung des Bauvorhabens in allen baurechtlichen Vorschriften

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Kontakte

  • Geschäftsbereich Bau- und Bezirksverwaltung

    Hauptstraße 1 - 5, 4041 Linz +43 732 7070 E-Mail Adresse: bbv@mag.linz.at


    Parteienverkehr auch ohne Terminvereinbarung: Montag 8 bis 12:30 und 14 bis 18 Uhr, Dienstag bis Freitag von 8 bis 12:30 Uhr.
    Außerhalb der Parteienverkehrszeiten können Termine vereinbart werden.
    Wir empfehlen auch während der Parteienverkehrszeiten eine Terminvereinbarung, um Wartezeiten zu vermeiden
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