Baufreistellung
Für nachstehende Bauvorhaben kann unter folgenden Voraussetzungen eine Bauanzeige als "Baufreistellung" eingebracht werden:
1. Neu-, Zu- oder Umbau von Wohngebäuden ausgenommen Gebäude mit einem Fluchtniveau von mehr als 22 m oder einer allseitigen Traufenhöhe von mehr als 25 m über dem angrenzenden künftigen Gelände
Voraussetzungen:
- ein rechtswirksamer Bebauungsplan
- die Nachbar*innen durch ihre Unterschrift auf dem Bauplan erklärt haben, gegen das Bauvorhaben keine Einwendungen zu erheben;
- die schriftliche Bestätigung eines*r befugten Planverfassers*in über die Übereinstimmung des Bauvorhabens mit dem Bebauungsplan und allen baurechtlichen Vorschriften
2. Neu-, Zu- oder Umbau von Betriebsgebäuden – einschließlich von solchen der Land- und Forstwirschaft - mit einer bebauten Fläche bis zu 600 m2 und einer Gebäudehöhe von höchstens 9 m - sowie der Neu-, Zu- oder Umbau von Nebengebäuden:
Voraussetzungen:
- die Nachbar*innen durch ihre Unterschrift auf dem Bauplan erklärt haben, gegen das Bauvorhaben keine Einwendungen zu erheben;
- die schriftliche Bestätigung eines*r befugten Planverfassers*in über die Übereinstimmung des Bauvorhabens in allen baurechtlichen Vorschriften