Benützung des öffentlichen Gutes/von Gründstücken der Stadt Linz
- Antrag auf Benutzung des Urfahraner Marktgeländes für Veranstaltungen
- Arbeiten auf oder neben der Straße
- Flugblätter
- Informationsstände
- Promotionstände (zur Warenpräsentation und dergleichen)
- Schanigärten
- Verkaufsstand für selbstgebastelte Artikel
- Warenkörbe und Kleiderständer
- Werbe- oder Ankündigungseinrichtungen