Verkaufsstand für selbstgebastelte Artikel
Dieser Antrag ist nur für den Verkauf von selbstgebastelten Artikeln (zum Beispiel Palmbesen, Gestecke und Kränze in der Adventzeit) auf öffentlichen Verkehrsflächen vorgesehen.
Für die Aufstellung eines Verkaufsstandes auf öffentlichem Gut der Stadt Linz ist auf jeden Fall eine Grundeigentümerzustimmung vom Geschäftsbereich Gebäudemanagement und Tiefbau erforderlich.
Wenn der Verkaufsstand für selbstgefertige Artikel eine Fläche von mehr als 5 m² beansprucht oder außerhalb der festgelegten Aufstellungsorte aufgestellt werden soll, ist auch eine straßenpolizeiliche Bewilligung des Geschäftsbereiches Bau- und Bezirksverwaltung notwendig. In diesen Fällen wird der Antrag vom Geschäftsbereich Gebäudemanagement und Tiefbau an den Geschäftsbereich Bau- und Bezirksverwaltung weitergeleitet.
mögliche Standorte
Landstraße vor der Ursulinenkirche
Landstraße vor der Karmelitenkirche
Herrenstraße bei Nr. 36 (vor dem Neuen Dom)
Anzahl der Aufstellungstage
maximal 3 Tage pro Jahr
Erledigungsdauer
mindestens 4 Wochen
Kosten
Für die Inanspruchnahme des öffentlichen Gutes wird gemäß Tarifpost 13 der Tarifordnung für die Sondernutzung des öffentlichen Gutes ein Entgelt verrechnet.
11,96 Euro pro angefangener maschingeschriebener Seite der Vertragsausfertigung (in der Regel umfasst ein Vertrag 3 Seiten).
Zusätzliche Kosten für einen Verkaufsstand bei über 5 m² beanspruchter Fläche oder an einem anderen als den festgelegten Standorten
Bundesgebühr
14,30 Euro für den Antrag
3,90 Euro pro Beilage und Bogen
Verwaltungsabgabe
35,80 für Gemeindestraßen
Sämtliche Kosten werden mit der Enderledigung vorgeschrieben.
Notwendige Unterlagen
ausgefülltes Ansuchen
Vor Antragstellung wird eine telefonische Terminvereinbarung und Standplatzreservierung beim Geschäftsbereich Gebäudemanagement und Tiefbau, Abt. Straßenverwaltung, empfohlen.
Formulare zu diesem Thema
- Aufstellung eines Verkaufsstandes für selbstgebastelte Artikel - Ansuchen