Gastgärten / Schanigärten

Für die Aufstellung eines Schanigartens auf öffentlichen Verkehrsflächen sind

  • eine Zustimmung des Grundeigentümers,
  • eine straßenpolizeiliche Bewilligung sowie
  • eine Anzeige nach § 76a GewO

erforderlich.

Kosten für die straßenpolizeiliche Bewilligung:
Bundesgebühr
€ 21,00 für den Antrag
€ 6,00 pro Beilage und Bogen

Verwaltungsabgabe
€ 35,80 für Gemeindestraßen
€ 35,00 für alle Straßen, die keine Gemeindestraßen sind

Kommissionsgebühr
Die Kosten richten sich nach der Dauer der Verhandlung.

Diese Kosten werden Ihnen mit der Enderledigung vorgeschrieben.

Formulare zu diesem Thema

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