Schanigärten

Für die Aufstellung eines Schanigartens auf öffentlichen Verkehrsflächen sind

  • eine straßenpolizeiliche Bewilligung,
  • eine Änderung der Betriebsanlagengenehmigung sowie
  • eine Zustimmung des Grundeigentümers

erforderlich.

Infomaterial zu diesem Thema

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