Warenkörbe und Kleiderständer
Für die Aufstellung von Warenkörben auf öffentlichen Verkehrsflächen ist eine
- straßenpolizeiliche Bewilligung der Gemeinde und eine
- Grundeigentümerzustimmung
erforderlich.
Straßenpolizeiliche Bewilligung auf öffentlichen Verkehrsflächen
Notwendige Unterlagen
ausgefüllter Antrag - es besteht auch die Möglichkeit, den Antrag online einzubringen.
Lageplan
Kosten pro Warenkorb
Bundesgebühr
14,30 Euro für den Antrag
3,90 Euro pro Beilage und Bogen
Verwaltungsabgabe
35,80 Euro für Gemeindestraßen
35,00 Euro für Straßen, die keine Gemeindestraße sind
Kommissionsgebühr
Die Höhe richtet sich nach der Dauer der Verhandlung
Die Kosten werden Ihnen mit der Enderledigung vorgeschrieben
Grundeigentümerzustimmung für das öffentliche Gut der Stadt Linz
Für die Benützung des öffentlichen Gutes der Stadt Linz ist auch eine Grundeigentümerzustimmung des Geschäftsbereiches Gebäudemanagement und Tiefbau erforderlich.
Ein gesonderter Antrag ist dafür nicht erforderlich.
Der Geschäftsbereich Bau- und Bezirksverwatung übernimmt die Weiterleitung des Antrages an den Geschäftsbereich Gebäudemanagement und Tiefbau.
Kosten
Für die Inanspruchnahme des öffentlichen Gutes entfällt gemäß Pkt. II. der Tarifordnung für die Sondernutzung des öffentlichen Gutes ab 1.1.2024 für Warenkörbe (dauerhafte Warenausräumung vor Geschäftslokalen) das Benützungsentgelt. Die Erteilung einer schriftlichen Grundeigentümerzustimmung (Vertrag) bleibt davon unberührt.
11,96 Euro pro angefangener maschingeschriebener Seite für die Vertragsausfertigung.
Formulare zu diesem Thema
- Straßenpolizeiliche Bewilligung zur Aufstellung von Warenkörben/Kleiderständern - Antrag