Flugblätter

Für die Verteilung von Flugblättern auf öffentlichen Verkehrsflächen sind

  • eine Zustimmung des Grundeigentümers und
  • eine straßenpolizeiliche Bewilligung

erforderlich.

Für die Grundeigentümerzustimmung notwendige Unterlagen:
Ausgefüllter Antrag

Bei Verwendung des unten angeführten Antragformulares können Sie mit einer Bearbeitungsdauer von circa 2 Wochen rechnen.

Mit diesem Antrag erklären Sie sich gleichzeitig mit unseren Bedingungen zur Erteilung einer privatrechtlichen Grundeigentümerzustimmung einverstanden. Aus diesem Grund ist es erforderlich, dass der Antrag Ihre Unterschrift (firmenmäßige Zeichnung) enthält.

Die Antragstellung erfolgt grundsätzlich beim Geschäftsbereich Gebäudemanagement und Tiefbau, Abt. Straßenverwaltung.
Der Antrag wird automatisch auch an den Geschäftsbereich Bau- und Bezirksverwaltung, Abt. Veranstaltungen und Verkehrsrecht zur Erteilung einer straßenpolizeilichen Bewilligung (Bescheid) weitergeleitet.

Kosten
Für die Verteilung der Flugblätter auf öffentlichem Gut wird gemäß Tarifpost 15 der Tarifordnung für die Sondernutzung des öffentlichen Gutes der Stadt Linz ein Entgelt verrechnet.

Dieses Benützungsentgelt wird vom Geschäftsbereich Gebäudemanagement und Tiefbau, Abt. Straßenverwaltung gesondert mittels Rechnung vorgeschrieben.

Für die Grundeigentümerzustimmung fallen einmalig 11,10 Euro pro angefangener maschingeschriebener Seite des Vertrages an.

Straßenpolizeiliche Bewilligung

Eine gesonderte Antragstellung ist nicht erforderlich. Ihr Antrag wird vom Geschäftsbereich Gebäudemanagement und Tiefbau an den Geschäftsbereich Bau- und Bezirksverwaltung weitergeleitet.

Kosten
Bundesgebühr
14,30 Euro für den Antrag
3,90 Euro pro Beilage und Bogen

Verwaltungsabgabe
35,80 Euro für Gemeindestraßen
35,00 Euro für alle Straßen, die keine Gemeindestraßen sind

Diese Kosten werden mit der Enderledigung vorgeschrieben.

Formulare zu diesem Thema

Infomaterial zu diesem Thema

Kontakte

  • Gebäudemanagement und Tiefbau

    Hauptstraße 1 - 5, 4041 Linz +43 732 7070 E-Mail Adresse: strv.gmt@mag.linz.at


    Parteienverkehr auch ohne Terminvereinbarung: Montag 8 bis 12:30 und 14 bis 18 Uhr, Dienstag bis Freitag von 8 bis 12:30 Uhr.
    Außerhalb der Parteienverkehrszeiten können Termine vereinbart werden.
    Wir empfehlen auch während der Parteienverkehrszeiten eine Terminvereinbarung, um Wartezeiten zu vermeiden.
    Schließtage: 24.12. und 31.12.
  • Geschäftsbereich Bau- und Bezirksverwaltung

    Hauptstraße 1 - 5, 4041 Linz +43 732 7070 E-Mail Adresse: bbv@mag.linz.at


    Parteienverkehr auch ohne Terminvereinbarung: Montag 8 bis 12:30 und 14 bis 18 Uhr, Dienstag bis Freitag von 8 bis 12:30 Uhr.
    Außerhalb der Parteienverkehrszeiten können Termine vereinbart werden.
    Wir empfehlen auch während der Parteienverkehrszeiten eine Terminvereinbarung, um Wartezeiten zu vermeiden
    Schließtage: 24. und 31.12.
  • Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus

    Wegen Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus kann es zu Verzögerungen kommen. Bitte kommen Sie rechtzeitig zu Ihrem Termin.

Feuerwehr
im Enter_Tainer!

Action im Enter_Tainer!

Die Linzer Berufsfeuerwehr gastiert bis 29. März mit einem spannenden Programm im Enter_Tainer vor dem Alten Rathaus. 

Mehr Infos