Flugblätter
Für die Verteilung von Flugblättern auf öffentlichen Verkehrsflächen sind
- eine Zustimmung des Grundeigentümers und
- eine straßenpolizeiliche Bewilligung
erforderlich.
Für die Grundeigentümerzustimmung notwendige Unterlagen:
Ausgefüllter Antrag
Bei Verwendung des unten angeführten Antragformulares können Sie mit einer Bearbeitungsdauer von circa 2 Wochen rechnen.
Mit diesem Antrag erklären Sie sich gleichzeitig mit unseren Bedingungen zur Erteilung einer privatrechtlichen Grundeigentümerzustimmung einverstanden. Aus diesem Grund ist es erforderlich, dass der Antrag Ihre Unterschrift (firmenmäßige Zeichnung) enthält.
Die Antragstellung erfolgt grundsätzlich beim Geschäftsbereich Gebäudemanagement und Tiefbau, Abt. Straßenverwaltung.
Der Antrag wird automatisch auch an den Geschäftsbereich Bau- und Bezirksverwaltung, Abt. Veranstaltungen und Verkehrsrecht zur Erteilung einer straßenpolizeilichen Bewilligung (Bescheid) weitergeleitet.
Kosten
Für die Verteilung der Flugblätter auf öffentlichem Gut wird gemäß Tarifpost 15 der Tarifordnung für die Sondernutzung des öffentlichen Gutes der Stadt Linz ein Entgelt verrechnet.
Dieses Benützungsentgelt wird vom Geschäftsbereich Gebäudemanagement und Tiefbau, Abt. Straßenverwaltung gesondert mittels Rechnung vorgeschrieben.
Für die Grundeigentümerzustimmung fallen einmalig 11,96 Euro pro angefangener maschingeschriebener Seite des Vertrages an.
Straßenpolizeiliche Bewilligung
Eine gesonderte Antragstellung ist nicht erforderlich. Ihr Antrag wird vom Geschäftsbereich Gebäudemanagement und Tiefbau an den Geschäftsbereich Bau- und Bezirksverwaltung weitergeleitet.
Kosten
Bundesgebühr
14,30 Euro für den Antrag
3,90 Euro pro Beilage und Bogen
Verwaltungsabgabe
35,80 Euro für Gemeindestraßen
35,00 Euro für alle Straßen, die keine Gemeindestraßen sind
Diese Kosten werden mit der Enderledigung vorgeschrieben.
Formulare zu diesem Thema
- Verteilung von Flugblättern - Antrag