Straßenpolizeiliche Bewilligung (Schanigärten)
Das straßenpolizeiliche Bewilligungsverfahren wird vom Geschäftsbereich Bau- und Bezirksverwaltung, Abteilung Veranstaltungen und Verkehrsrecht durchgeführt.
Notwendige Unterlagen
- ausgefüllter Antrag
- planliche Darstellung (Lageplan, Möblierung)
- eventuell Prospektmaterial, Fotos, etc.
Kosten
Die Kosten werden mit der Erlassung des Bescheides vorgeschrieben.
Formulare zu diesem Thema
- Schanigarten - Antrag (Grundeigentümerzustimmung und straßenpolizeiliche Bewilligung)