Anzeigepflichtiger Abbruch
Abbrüche von Gebäuden (Gebäudeteilen) oder sonstiger Bauten, die nicht mit anderen Gebäuden an der Nachbargrundgrenze zusammengebaut sind, müssen der Baubehörde angezeigt werden.
Der vollständig ausgefüllten Anzeige sind folgende Unterlagen anzuschließen:
- die Zustimmung der Grundeigentümer*innen
- ein Lageplan (3-fach), aus dem jedenfalls die Lage der abzubrechenden Objekte auf dem Grundstück ersichtlich sein muss.
Die Unterlagen können im Info-Center Bau und Gewerbe persönlich abgegeben bzw. an die Bau- und Bezirksverwaltung (BBV) übermittelt werden.