Bewilligungspflichtiger Abbruch
Eine Abbruchbewilligung setzt einen Antrag voraus, dem folgende Unterlagen anzuschließen sind:
- die Zustimmung der Grundeigentümer*innen
- ein Verzeichnis der Nachbargrundstücke und Nachbar*innen
- ein Lageplan (3-fach), aus dem jedenfalls die Lage der abzubrechenden Objekte auf dem Grundstück ersichtlich sein muss.
Die Unterlagen können im Info-Center Bau und Gewerbe persönlich abgegeben bzw. an die Bau- und Bezirksverwaltung (BBV) übermittelt werden.