Flächenwidmungsplan und Örtliches Entwicklungskonzept

Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 und Örtliches Entwicklungskonzept Linz Nr. 2

Der Flächenwidmungsplan mit dem Örtlichen Entwicklungskonzept wurde am 23. Mai 2013 vom Linzer Gemeinderat beschlossen und ist seit 6. August 2013 rechtswirksam. Der Flächenwidmungsplan besteht aus dem Flächenwidmungsteil und dem Örtlichen Entwicklungskonzept.

In Übereinstimmung mit den Zielen und Festlegungen des Örtlichen Entwicklungskonzeptes ist im Flächenwidmungsplan für das gesamte Stadtgebiet Linz auszuweisen, welche Flächen als Bauland, als Verkehrsfläche oder als Grünland gewidmet werden.

Außerdem sind überörtliche Planungen - festgelegte Flächennutzungen (z.B. Bundesstraßen, Eisenbahnen, Flugplätze) und Nutzungsbeschränkungen (z.B. Versorgungsleitungen, wasserrechtliche Schutz- und Schongebiete, Schutzzonen für Straßen) im Plan ersichtlich zu machen.

Das Bauland ist in verschiedene Widmungskategorien unterteilt (Wohngebiet, Kerngebiet, Betriebsbaugebiet usw.), ebenso das Grünland (Land- und Forstwirtschaft, Grünzüge, Erholungsflächen, Kleingärten, Friedhof usw.) und die Verkehrsflächen (fließender Verkehr, ruhender Verkehr).

Flächenwidmungsplan auf webgis.linz.at

Örtliches Entwicklungskonzept auf webgis.linz.at

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Örtliches Entwicklungskonzept Linz Nr. 2

Das Örtliche Entwicklungskonzept enthält als Grundlage der übrigen Flächenwidmungsplanung die längerfristigen Ziele und Festlegungen der örtlichen Raumplanung und ist auf einen Zeitraum von 10 Jahren ausgelegt. Der Erarbeitung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes ging eine eingehende Grundlagenerhebung voran.

In der Stadt Linz besteht das Örtliche Entwicklungskonzept aus dem Funktionsplan und den Themen-, Ziel- und Maßnahmenkatalogen Baulandkonzept, Grünlandkonzept und Verkehrskonzept.

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