Änderung oder Instandsetzung von Gebäuden
Eine nicht bewilligungspflichtige größere Renovierung von Gebäuden oder sonstige Änderung oder Instandsetzung von Gebäuden ist der Baubehörde anzuzeigen, wenn eine solche Baumaßnahme von Einfluss auf die Festigkeit tragender Bauteile, den Brandschutz, die gesundheitlichen oder hygienischen Verhältnisse oder das Orts- und Landschaftsbild ist oder das äußere Aussehen des Gebäudes wesentlich verändert.
Der vollständig ausgefüllten Anzeige sind folgende Unterlagen anzuschließen:
- Baubeschreibung (3-fach)
- Lageplan im Maßstab 1:1000 (3-fach) mit eingezeichneter Lage des Bauvorhabens (erhältlich beim Bundesvermessungsamt, Prunerstraße 5, 4020 Linz)
- Bauplan (3-fach) bestehend aus Grundrissen, Ansichten, Schnitten
Die Unterlagen können im Info-Center Bau und Gewerbe persönlich abgegeben bzw. an die Bau- und Bezirksverwaltung (BBV) übermittelt werden.
Formulare zu diesem Thema
- Bauanzeige Änderung oder Instandsetzung von Gebäuden
- Baubeschreibung GK 1 und GK 2
- Baubeschreibung GK 3 bis GK 5