Änderung oder Instandsetzung von Gebäuden
Eine nicht bewilligungspflichtige größere Renovierung von Gebäuden oder sonstige Änderung oder Instandsetzung von Gebäuden ist der Baubehörde anzuzeigen, wenn eine solche Baumaßnahme von Einfluss auf die Festigkeit tragender Bauteile, den Brandschutz, die gesundheitlichen oder hygienischen Verhältnisse oder das Orts- und Landschaftsbild ist oder das äußere Aussehen des Gebäudes wesentlich verändert.
Der vollständig ausgefüllten Anzeige sind folgende Unterlagen anzuschließen:
- Baubeschreibung (3-fach)
- Lageplan im Maßstab 1:1000 (3-fach) mit eingezeichneter Lage des Bauvorhabens (erhältlich beim Bundesvermessungsamt, Prunerstraße 5, 4020 Linz)
- Bauplan (3-fach) bestehend aus Grundrissen, Ansichten, Schnitten
- aktueller Grundbuchsauszug (erhältlich beim Bundesvermessungsamt, Prunerstraße 5, 4020 Linz, oder beim Bezirksgericht Linz, Museumstraße 10-12, 4020 Linz)
Diese Unterlagen sind im Info-Center Bau und Gewerbe abzugeben.
Formulare und Onlinedienste zu diesem Thema
- Bauanzeige Änderung oder Instandsetzung von Gebäuden
- Baubeschreibung GK 1 und GK 2
- Baubeschreibung GK 3 bis GK 5