Änderung oder Instandsetzung von Gebäuden

Eine nicht bewilligungspflichtige größere Renovierung von Gebäuden oder sonstige Änderung oder Instandsetzung von Gebäuden ist der Baubehörde anzuzeigen, wenn eine solche Baumaßnahme von Einfluss auf die Festigkeit tragender Bauteile, den Brandschutz, die gesundheitlichen oder hygienischen Verhältnisse oder das Orts- und Landschaftsbild ist oder das äußere Aussehen des Gebäudes wesentlich verändert.

Der vollständig ausgefüllten Anzeige sind folgende Unterlagen anzuschließen:

  • Baubeschreibung (3-fach)
  • Lageplan im Maßstab 1:1000 (3-fach) mit eingezeichneter Lage des Bauvorhabens (erhältlich beim Bundesvermessungsamt, Prunerstraße 5, 4020 Linz)
  • Bauplan (3-fach) bestehend aus Grundrissen, Ansichten, Schnitten

Die Unterlagen können im Info-Center Bau und Gewerbe persönlich abgegeben bzw. an die Bau- und Bezirksverwaltung (BBV) übermittelt werden.

Kontakte

  • Bau- und Bezirksverwaltung

    Hauptstraße 1 - 5, 4041 Linz +43 732 7070 E-Mail Adresse: bbv@mag.linz.at


    Parteienverkehr auch ohne Terminvereinbarung: Montag 8 bis 12:30 und 14 bis 18 Uhr, Dienstag bis Freitag von 8 bis 12:30 Uhr.
    Außerhalb der Parteienverkehrszeiten können Termine vereinbart werden.
    Wir empfehlen auch während der Parteienverkehrszeiten eine Terminvereinbarung, um Wartezeiten zu vermeiden
    Schließtage: 24. und 31.12.
  • Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus

    Wegen Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus kann es zu Verzögerungen kommen. Bitte kommen Sie rechtzeitig zu Ihrem Termin.

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