Stützmauern
Die Errichtung von Stützmauern und freistehenden Mauern mit einer Höhe von mehr als 1,5 m über dem jeweils tiefergelegenen Gelände sowie von Stützmauern mit einer aufgesetzten Einfriedung mit einer Gesamthöhe von mehr als 2,5 m über dem jeweils tiefergelegenen Gelände, sind der Baubehörde anzuzeigen.
Der vollständig ausgefüllten Anzeige sind folgende Unterlagen (3-fach) anzuschließen:
- Lageplan im Maßstab M 1:1000 (amtliche Mappenkopie) mit eingezeichneter Lage der Stützmauer bzw. freistehenden Mauer - (erhältlich beim Bundesvermessungsamt, Prunerstraße 5, 4020 Linz)
- ausreichende Beschreibung und zeichnerische Darstellung der Stützmauer bzw. freistehenden Mauer (Grundriss, Schnitt, Materialien udgl.).
Die Unterlagen können im Info-Center Bau und Gewerbe persönlich abgegeben bzw. an die Bau- und Bezirksverwaltung (BBV) übermittelt werden.