Straßenrechtliche Bewilligung (Private Zufahrten)
Der Anschluss von nicht öffentlichen Straßen einschließlich Grundstückszufahrten an öffentliche Straßen darf nur mit Zustimmung der Straßenverwaltung hergestellt werden.
Diese Bewilligung ist beispielsweise für
- Gehsteigüberfahrten
- Gehsteigunterbrechungen
- Anbindung einer privaten Zufahrt an das öffentliche Straßennetz
- provisorische Baustellenzufahrten
erforderlich.
Notwendige Unterlagen
ausgefülltes Ansuchen - es besteht auch die Möglichkeit, das Ansuchen online einzubringen.
Lageplan oder Lageskizze
Hinweis
Antragsteller*in ist grundsätzlich der*die jeweilige Grundstückseigentümer*in oder Eigentümer*innengemeinschaft(en).
Bei provisorischen/temporären Maßnahmen (z. B. Baustellenzufahrt) kann auch die bauausführende Firma den Antrag stellen.
Kosten
Für die Ausfertigung der Bewilligung 11,96 Euro pro angefangener maschingeschriebener Seite.
Hinweis
Das Antragsformular ist nicht für Anträge gemäß § 90 StVO 1960 (Arbeiten auf oder neben der Straße) vorgesehen.
Formulare zu diesem Thema
- Gehsteigüberfahrt - Ansuchen
- Gehsteigüberfahrt - Fertigstellungsanzeige