Flächenwidmungs- und Bebauungsplan

Die Bebaubarkeit eines Grundstückes hängt in erster Linie von den Festlegungen des jeweiligen Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes ab.

Flächenwidmungs- und Bebauungspläne sind Verordnungen des Gemeinderates, die zudem in der Regel einer Genehmigung durch die Landesregierung als Aufsichtsbehörde bedürfen. Im Verordnungsverfahren selbst erfolgt meist eine öffentliche Planauflage sowie jeweils eine persönliche Verständigung sämtlicher von einer Änderung betroffenen Grundeigentümer*innen, dass alle, die ein berechtigtes Interesse nachweisen können, Anregungen oder Einwendungen vorbringen können.

Flächenwidmungs- und Bebauungspläne können geändert werden, wenn öffentliche Interessen dafür sprechen, Planungsziele der Gemeinde und Interessen Dritter dadurch nicht verletzt werden. Sie müssen geändert werden, wenn die Rechtslage sich ändert oder wenn es das Gemeinwohl erfordert. Anregungen auf Änderungen können beim städtischen Geschäftsbereich Bau- und Bezirksverwaltung eingebracht werden.

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