Photovoltaikanlagen
Genehmigungsregime zur Errichtung von Photovoltaikanlagen:
I. Oö. Bauordnung (Oö. BauO) 1994 idgF.:
Die Errichtung von gemäß dem Oö. Elektrizitätswirtschafts- und –organisationsgesetz 2006 nicht bewilligungspflichtigen Photovoltaikanlagen (Engpassleistung bis 1000 kW),
- soweit sie freistehen und ihre Höhe mehr als 2 m über dem künftigen Gelände beträgt oder
- soweit sie an baulichen Anlagen angebracht werden und die Oberfläche der baulichen Anlage um mehr als 1,5 m überragen
sind bewilligungs- und anzeigefrei.
Festzuhalten ist allerdings, dass die Energieanlage dennoch unter den Geltungsbereich der Oö. Bauordnung 1994 fällt und der Baubehörde daher bei solchen Anlagen, die im Widerspruch zu bau- oder raumordnungsrechtlichen Bestimmungen (z.B. des Ortsbildes oder der Flächenwidmung) stehen, eine Eingriffsmöglichkeit im Rahmen ihrer baupolizeilichen Tätigkeit zukommt.
II. Oö. Raumordnungsgesetz (Oö. ROG) 1994 idgF.:
- Freistehende (nicht an baulichen Anlagen angebrachte) Photovoltaikanlagen mit einer Modulfläche bis 50 m² sind im Grünland und in allen Baulandkategorien zulässig.
- Freistehende Photovoltaikanlagen mit einer Modulfläche von mehr als 50 m²:
dürfen im Bauland errichtet werden, wenn auf dem betroffenen Grundstück bereits ein dem Zweck der Widmung entsprechendes Hauptgebäude besteht oder ein solches gleichzeitig mit der Photovoltaikanlage errichtet wird.
im Grünland dürfen sie nur dann errichtet werden, wenn eine entsprechende Sonderausweisung im Flächenwidmungsplan die Errichtung zulässt (Grünlandsonderwidmung). Davon ausgenommen ist die Errichtung für den landwirtschaftlichen Eigenbedarf.
Auskünfte: Geschäftsbereich Bau- und Bezirksverwaltung, Abteilung Bebauungsgrundlagen, BBV_BeG@mag.linz.at
III. Weitere Auskünfte zur:
- Gewerberechtlichen Genehmigung: Geschäftsbereich Bau- und Bezirksverwaltung, Abteilung Bau- und Bezirksverwaltung Süd und Gewerbe, gewerbe.bbv@mag.linz.at
- Zustimmung der Straßenverwaltung: Geschäftsbereich Gebäudemanagement und Tiefbau, Abteilung Straßenverwaltung, strv.gmt@mag.linz.at
- Naturschutzrechtlichen Anzeige oder Bewilligung: Geschäftsbereich Bau- und Bezirksverwaltung, Abteilung: der jeweilige Baubezirk
- Elektrizitätsrechtlichen Bewilligung: Abteilung Anlagen-, Umwelt- und Wasserrecht beim Amt der Oö. Landesregierung, auwr.post@ooe.gv.at