Innenhofbegrünung inkl. Entsiegelung

Die Linzer Innenhöfe bergen das Potential, die grüne Lunge unserer Stadt zu erweitern. Bepflanzte Innenhöfe verbessern das Stadtklima, Bäume dienen als Schattenspender und die Grünflächen bieten darüber hinaus einen wertvollen wohnungsnahen Erholungsraum. Die Stadt Linz fördert deshalb die Entsiegelung und die Begrünung von Innenhöfen mit Bäumen und Sträuchern.

Fördervoraussetzungen:

Gefördert werden Privatpersonen, Unternehmen und Organisationen, die Innenhöfe in Linz entsiegeln und/oder bepflanzen.

  • Behördlich vorgeschriebene Begrünungen werden nicht gefördert.
  • Das Grundstück, auf dem die Innenhofbegrünung bzw. -entsiegelung durchgeführt wird, muss im Stadtgebiet von Linz liegen und ein Privatgrundstück sein.
  • Es müssen mind. 1 Baum und mind. 5 Sträucher gepflanzt werden. Im Zuge einer Entsiegelung ist auch die Anlage eines Rasens bzw. einer Blumenwiese förderfähig. Details befinden sich im untenstehenden Formular.
  • Nicht gefördert wird die Pflanzung von Pappeln, Weiden, Birken und Robinien sowie von säulenförmigen Züchtungen und Nadelgehölzen.
  • Die Rechnungen dürfen nicht älter als ein Jahr sein.

Nähere Informationen zu Förderhöhen und die vollständigen Fördervoraussetzungen finden Sie in den Erläuterungen des Antragsformulars.

Kostenlose Beratung:

Wir empfehlen, vor Durchführung der Innenhofbegrünung mit dem Geschäftsbereich Planung, Technik und Umwelt Kontakt aufzunehmen. MitarbeiterInnen der Stadt Linz beraten Sie kostenlos und führen eine unverbindliche Prüfung der Förderfähigkeit durch.
Kontakt: Tel. 0732/7070-3142 bzw. edmund.maurer@mag.linz.at (fachliche Beratung für Begrünung), Tel. +43 732/7070-3975 bzw. ptu.sku@mag.linz.at (allgemeine Fragen zur Förderung)

Förderungsrichtlinien

Formulare zu diesem Thema

Weiterführende Links

Kontakte

  • Planung, Technik und Umwelt

    Hauptstraße 1 - 5, 4041 Linz +43 732 7070 E-Mail Adresse: ptu.sku@mag.linz.at


    Parteienverkehr auch ohne Terminvereinbarung: Montag 8 bis 12:30 und 14 bis 18 Uhr, Dienstag bis Freitag von 8 bis 12:30 Uhr.
    Außerhalb der Parteienverkehrszeiten können Termine vereinbart werden.
    Wir empfehlen auch während der Parteienverkehrszeiten eine Terminvereinbarung, um Wartezeiten zu vermeiden.
    Schließtage: 24.12. und 31.12.
  • Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus

    Wegen Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus kann es zu Verzögerungen kommen. Bitte kommen Sie rechtzeitig zu Ihrem Termin.

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