Ordentliches Genehmigungsverfahren

Ablauf:

Über das Genehmigungsansuchen wird von der Behörde eine Augenscheinsverhandlung mit den NachbarInnen und Sachverständigen durchgeführt. Bei der Verhandlung äußern sich die Sachverständigen in ihren Gutachten zum Projekt und haben die NachbarInnen das Recht, Einwendungen zu erheben.
Nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens wird von der Behörde ein schriftlicher Bescheid erlassen, in dem über das Ansuchen entschieden wird.

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Kontakte

  • Geschäftsbereich Bau- und Bezirksverwaltung

    Hauptstraße 1 - 5, 4041 Linz +43 732 7070 E-Mail Adresse: bbv@mag.linz.at


    Parteienverkehr auch ohne Terminvereinbarung: Montag 8 bis 12:30 und 14 bis 18 Uhr, Dienstag bis Freitag von 8 bis 12:30 Uhr.
    Außerhalb der Parteienverkehrszeiten können Termine vereinbart werden.
    Wir empfehlen auch während der Parteienverkehrszeiten eine Terminvereinbarung, um Wartezeiten zu vermeiden
    Schließtage: 24. und 31.12.
  • Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus

    Wegen Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus kann es zu Verzögerungen kommen. Bitte kommen Sie rechtzeitig zu Ihrem Termin.

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