Ordentliches Genehmigungsverfahren
Ablauf:
Über das Genehmigungsansuchen wird von der Behörde eine Augenscheinsverhandlung mit den NachbarInnen und Sachverständigen durchgeführt. Bei der Verhandlung äußern sich die Sachverständigen in ihren Gutachten zum Projekt und haben die NachbarInnen das Recht, Einwendungen zu erheben.
Nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens wird von der Behörde ein schriftlicher Bescheid erlassen, in dem über das Ansuchen entschieden wird.