Zuständigkeiten

Zuständigkeit Oberösterreichische Landesregierung:
Tourneeveranstaltungen

Zuständigkeit Magistrat Linz:
Wir sind (entweder als Gemeinde- oder Bezirksverwaltungsbehörde) für alle anderen Veranstaltungen im Sinne des OÖ. Veranstaltungssicherheitsgesetzes auf Linzer Stadtgebiet, zuständig.

Zuständigkeit Landespolizeidirektion Linz:
Veranstaltungen, die nicht der OÖ. Landesregierung oder dem Magistrat Linz zugewiesen sind, wie zum Beispiel Umzüge auf öffentlicher Straße im Sinne des § 86 StVO 1960 und Sportveranstaltungen auf der Straße (zum Beispiel Marathon).

Kontakte

  • Amt der oberösterreichischen Landesregierung, Direktion Inneres und Kommunales
  • Geschäftsbereich Bau- und Bezirksverwaltung

    Hauptstraße (Neues Rathaus) 1-5, 4041 Linz +43 732 7070 E-Mail Adresse: verkehr.bbv@mag.linz.at


    Parteienverkehr auch ohne Terminvereinbarung: Montag 8 bis 12:30 und 14 bis 18 Uhr, Dienstag bis Freitag von 8 bis 12:30 Uhr.
    Außerhalb der Parteienverkehrszeiten können Termine vereinbart werden.
    Wir empfehlen auch während der Parteienverkehrszeiten eine Terminvereinbarung, um Wartezeiten zu vermeiden
    Schließtage: 24. und 31.12.
  • Landespolizeidirektion Oberösterreich, Veranstaltungsamt

    Nietzschestraße 33, 4021 Linz 059133 40 0

  • Informationen zum Coronavirus

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