Zuständigkeiten
Zuständigkeit Oberösterreichische Landesregierung:
Tourneeveranstaltungen
Zuständigkeit Magistrat Linz:
Wir sind (entweder als Gemeinde- oder Bezirksverwaltungsbehörde) für alle anderen Veranstaltungen im Sinne des OÖ. Veranstaltungssicherheitsgesetzes auf Linzer Stadtgebiet, zuständig.
Zuständigkeit Landespolizeidirektion Linz:
Veranstaltungen, die nicht der OÖ. Landesregierung oder dem Magistrat Linz zugewiesen sind, wie zum Beispiel Umzüge auf öffentlicher Straße im Sinne des § 86 StVO 1960 und Sportveranstaltungen auf der Straße (zum Beispiel Marathon).