Vaterschaftsanerkenntnis

Das Vaterschaftsanerkenntnis muss persönlich durch den volljährigen Anerkennenden abgegeben werden.

Erforderliche Dokumente:

  • amtlicher Lichtbildausweis
  • Meldenachweis (wenn nicht in Österreich wohnhaft)
  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Nachweis über akademischen Grad
  • gültiger Reisepass oder Personalausweis für fremde Staatsangehörige

Bei diesen Ämtern ist eine Anerkennung der Vaterschaft möglich:

Geschäftsbereich Bürger*innen-Angelegenheiten

  • Anerkennung der Vaterschaft zu einem Neugeborenen im Zuge der Anmeldung der Geburt

Geschäftsbereich Soziales, Jugend und Familie

  • Nachträgliche Anerkennung der Vaterschaft zu einer bereits beurkundeten Geburt
  • Rechtskraftdurchbrechendes Anerkenntnis, d.h. die Kindesmutter ist verheiratet und der Ehemann ist nicht der Vater des Kindes (gilt nur für Minderjährige mit österreichischer Staatsbürgerschaft)

Kontakte

  • Bürger*innen-Angelegenheiten Abteilung Standesamt

    Hauptstraße 1 - 5, 4041 Linz +43 732 7070 E-Mail Adresse: standesamt@mag.linz.at


    Parteienverkehr: Montag 8 bis 12:30 Uhr und 14 bis 18 Uhr, Dienstag bis Freitag von 8 bis 12:30 Uhr.
    Um Wartezeiten zu vermeiden, sollte jedenfalls ein Termin vereinbart werden.
    Schließtage: 24.12. und 31.12.
  • Soziales, Jugend und Familie, Abteilung Rechtsvertretung Kinder und Jugendliche

    Hauptstraße 1 - 5, 4041 Linz +43 732 7070 E-Mail Adresse: sjf@mag.linz.at


    Parteienverkehr auch ohne Terminvereinbarung: Montag bis Freitag 8 bis 12:30 Uhr
    Außerhalb der Parteienverkehrszeíten können Termine vereinbart werden
    Wir empfehlen auch während der Parteienverkehrszeiten eine Terminvereinbarung, um Wartezeiten zu vermeiden
  • Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus

    Wegen Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus kann es zu Verzögerungen kommen. Bitte kommen Sie rechtzeitig zu Ihrem Termin.

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