Vaterschaftsanerkenntnis
Das Vaterschaftsanerkenntnis muss persönlich durch den volljährigen Anerkennenden abgegeben werden.
Erforderliche Dokumente:
- amtlicher Lichtbildausweis
- Meldenachweis (wenn nicht in Österreich wohnhaft)
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Nachweis über akademischen Grad
- gültiger Reisepass oder Personalausweis für fremde Staatsangehörige
Bei diesen Ämtern ist eine Anerkennung der Vaterschaft möglich:
Geschäftsbereich Bürger*innen-Angelegenheiten
- Anerkennung der Vaterschaft zu einem Neugeborenen im Zuge der Anmeldung der Geburt
Geschäftsbereich Soziales, Jugend und Familie
- Nachträgliche Anerkennung der Vaterschaft zu einer bereits beurkundeten Geburt
- Rechtskraftdurchbrechendes Anerkenntnis, d.h. die Kindesmutter ist verheiratet und der Ehemann ist nicht der Vater des Kindes (gilt nur für Minderjährige mit österreichischer Staatsbürgerschaft)