Privatrechtlicher Teil (Grundeigentümerzustimmung)

Zuständigkeit
Gebäudemanagment und Tiefbau
Abteilung Straßenverwaltung
4041 Linz, Hauptstraße 1 - 5
Neues Rathaus, Zimmer 3077
Telefon +43 732 7070 3294 oder 3305
Fax: +43 732 7070 54 3294 oder 54 3305
e-mail: strv.gmt@mag.linz.at

Für Werbe- und Ankündigungseinrichtungen aller Art, die auf öffentlichem Gut oder im öffentlichen Luftraum der Stadt Linz errichtet werden sollen, ist eine Grundeigentümerzustimmung des Geschäftsbereiches Gebäudemanagement und Tiefbau erforderlich.

Ein gesonderter Antrag um Erteilung einer Grundeigentümerzustimmung ist nicht erforderlich, wenn

  • die geplante Werbe- oder Ankündigungseinrichtung der Anzeigepflicht gemäß Oberösterreichischer Bauordnung oder
  • der Bewilligungspflicht gemäß Straßenverkehrsordnung

unterliegt.

In diesen Fällen übernimmt der Geschäftsbereich Bau- und Bezirksverwaltung die Weiterleitung der Anzeige/des Antrages an den Geschäftsbereich Gebäudemanagement und Tiefbau, Abt. Straßenverwaltung.

Ein gesondertes Ansuchen um Erteilung einer Grundeigentümerzustimmung ist zu stellen, wenn

  • sich die geplante Werbe- oder Ankündigungseinrichtung auf oder über öffentlichem Gut befindet,
  • nicht der Anzeigepflicht gemäß Oberösterreichischer Bauordnung unterliegt und auch
  • keine Bewilligungspflicht nach der Straßenverkehrsordnung gegeben ist.

Notwendige Unterlagen
ausgefülltes Formular (inkl. erforderlicher Beilagen)


Kosten
Für die Inanspruchnahme des öffentlichen Gutes der Stadt Linz ist gemäß der Tarifordnung für die Sondernutzung des öffentlichen Gutes ein jährliches Entgelt zu entrichten.

Für die Ausfertigung des Vertrages (Grundeigentümerzustimmung) fallen einmalig 11,96 Euro pro angefangener maschingeschriebener Seite der Vertragsausfertigung an.

Kontakte

  • Gebäudemanagement und Tiefbau

    Hauptstraße 1-5, 4041 Linz +43 732 7070 E-Mail Adresse: strv.gmt@mag.linz.at


    Parteienverkehr auch ohne Terminvereinbarung: Montag 8 bis 12:30 und 14 bis 18 Uhr, Dienstag bis Freitag von 8 bis 12:30 Uhr.
    Außerhalb der Parteienverkehrszeiten können Termine vereinbart werden.
    Wir empfehlen auch während der Parteienverkehrszeiten eine Terminvereinbarung, um Wartezeiten zu vermeiden.
    Schließtage: 24.12. und 31.12.
  • Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus

    Wegen Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus kann es zu Verzögerungen kommen. Bitte kommen Sie rechtzeitig zu Ihrem Termin.

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