Meldebestätigung
Jede*r kann gegen Nachweis der Identität (Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises im Original oder beglaubigter Abschrift) für sich selbst oder für eine Person, für die er*sie meldepflichtig ist (z.B. Minderjährige), entweder eine
- "einfache" Meldebestätigung (diese bestätigt, dass Sie angemeldet sind, seit wann und wo) oder auch eine
- "historische" Meldebestätigung (diese umfasst auch alle früheren Anmeldungen und zugehörigen Abmeldungen)
beantragen.
Sie können dabei auch wählen, ob Sie die Bestätigung(en) aus dem lokalen Melderegister wollen (in diesem sind nur Ihre Meldungen innerhalb von Linz gespeichert) oder aus dem Zentralen Melderegister – ZMR (hier sind Ihre Meldungen in ganz Österreich gespeichert).
Eine Meldebestätigung kann man persönlich oder schriftlich beantragen:
- Persönliche Anträge werden im Bürger*innen-Service im Neuen Rathaus oder in den unten angeführten Stadtbibliotheken bearbeitet. Eine Terminvereinbarung ist telefonisch unter +43 732 7070 oder online möglich.
- Schriftliche Anträge bearbeitet der Geschäftsbereich Bürger*innen-Angelegenheiten, Abteilung Pass-, Melde- und Wahlservice im Neuen Rathaus. Bei Zweifeln an der Identität kann die Behörde einen Nachweis verlangen.
Es besteht auch die Möglichkeit, eine Meldebestätigung aus dem Zentralen Melderegister online anzufordern, wenn Sie über
- die ID Austria und
- eine Anmeldung bei einem elektronischen Zustelldienst
verfügen. Eine Meldebestätigung online kann die/der Antragsteller*in nur für sich selbst anfordern.
Kosten
- 2,10 Euro für eine Meldebestätigung aus dem lokalem Melderegister
- 3 Euro für eine Meldebestätigung aus dem zentralen Melderegister
- 14,30 Euro zusätzlich bei einem schriftlichen Antrag (Ausnahme: Online-Anträge). Für etwaige Belege bei einer schriftlichen Beantragung entstehen weitere Kosten.
Nähere Details entnehmen Sie bitte der oesterreich-gv-Seite im weiterführenden Link.
Vorsicht: Private Firmen werben mit Online-Anträgen für die Ausstellung von Meldebestätigungen. Diese Firmen treten jedoch nur als Vermittler auf. Es entstehen zusätzliche Kosten.
Formulare zu diesem Thema
- Meldebestätigung aus dem Zentralen Melderegister (ZMR)