Privathaushaltsbestätigung
Die Haushaltsbestätigung weist nach, welche Personen zu einem bestimmten Zeitpunkt in einem gemeinsamen Haushalt gemeldet sind. Sie wird von manchen Behörden und Institutionen (z. B. Versicherungen) verlangt.
Die Ausstellung einer Privathaushaltsbestätigung erfolgt auf Antrag aller an einer Unterkunft angemeldeten Menschen. Sie nimmt Bezug auf das lokale Melderegister, d.h. dass man die Privathaushaltsbestätigung nur in der Gemeinde oder Stadt bekommt, in der man auch mit Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz gemeldet ist. Dasselbe gilt für die Meldebestätigung auf dem Wohnbeihilfenformular.
Eine Privathaushaltsbestätigung kann man persönlich oder schriftlich beantragen.
- Persönliche Anträge werden im Bürger*innen-Service Center im Neuen Rathaus, im Service Center Wissensturm oder in den unten angeführten Stadtbibliotheken bearbeitet. Eine Terminvereinbarung ist telefonisch unter +43 732 7070 oder online möglich.
- Schriftliche Anträge bearbeitet der Geschäftsbereich Bürger*innen-Angelegenheiten, Abteilung Pass-, Melde- und Wahlservice im Neuen Rathaus. Diese können per Mail an meldebehoerde@mag.linz.at übermittelt werden.
Notwendige Unterlagen
- vollständig ausgefülltes und von allen in diesem Haushalt (egal ob mit Haupt- oder Nebenwohnsitz) gemeldeten Antragsteller*innen unterschriebenes Antragsformular (für Minderjährige unterschreibt der/die Erziehungsberechtigte)
- Amtlicher Lichtbildausweis vom/von der (vorsprechenden) Antragsteller*in
Kosten
- 16,40 Euro (2,10 Euro Bundesverwaltungsabgabe + 14,30 Euro Eingabegebühr)
- Sofern alle im gemeinsamen Haushalt gemeldeten volljährigen Personen zusammen den Antrag mündlich (ohne Abgabe des Formulars) stellen, entfällt die Eingabegebühr
- zusätzlich 14,30 Euro Zeugnisgebühr (entfällt, wenn die Privathaushaltsbestätigung an eine bestimmte Person - ausgenommen Antragsteller*in selbst - oder Behörde gerichtet wird)
Formulare zu diesem Thema
- Privathaushaltsbestätigung - Antrag