Solaranlagen

Genehmigungsregime zur Errichtung von thermischen Solaranlagen:

 I.    Oö. Bauordnung (Oö. BauO) 1994 idgF.:

Die Errichtung von thermischen Solaranlagen

a)    soweit sie frei stehen und ihre Höhe mehr als 2 m über dem künftigen Gelände beträgt oder

b)    soweit sie an baulichen Anlagen angebracht werden und die Oberfläche der baulichen Anlage um mehr als 1,5 m überragen

sind der Baubehörde anzuzeigen. Zur Veranschaulichung der möglichen anzeigepflichtigen Errichtungsweisen beachten Sie bitte die Skizze des Landes Oberösterreich auf Seite 3 des Leitfadens für Photovoltaikanlagen (Stand: Februar 2023, abrufbar unter: Photovoltaik_Leitfaden_2023_2.pdf (land-oberoesterreich.gv.at.

Der vollständig ausgefüllten Anzeige sind folgende Unterlagen anzuschließen:

  • Lageplan im Maßstab M 1:1000 (amtliche Mappenkopie) mit eingezeichneter Lage der Photovoltaikanlage in 2-facher Ausfertigung (erhältlich beim Bundesvermessungsamt, Prunerstraße 5, 4020 Linz)
  • ausreichende Beschreibung und zeichnerische Darstellung der Photovoltaikanlage in 2-facher Ausfertigung (Grundriss, Schnitt, Ansichten, Materialien udgl.).

Diese Unterlagen sind im Info-Center Bau und Gewerbe (Neues Rathaus, Hauptstr. 1-5, 4041 Linz, 4. Stock) abzugeben.

Auskünfte: Geschäftsbereich Bau- und Bezirksverwaltung, Abteilung Bebauungsgrundlagen, BBV_BeG@mag.linz.at

II.    Weitere Auskünfte zur:

  • Zustimmung der Straßenverwaltung: Geschäftsbereich Gebäudemanagement und Tiefbau, Abteilung Straßenverwaltung, strv.gmt@mag.linz.at
  • Naturschutzrechtlichen Anzeige oder Bewilligung: Geschäftsbereich Bau- und Bezirksverwaltung, Abteilung: der jeweilige Baubezirk


Formulare zu diesem Thema

Weiterführende Links

Kontakte

  • Geschäftsbereich Bau- und Bezirksverwaltung

    Hauptstraße 1 - 5, 4041 Linz +43 732 7070 E-Mail Adresse: bbv@mag.linz.at


    Parteienverkehr auch ohne Terminvereinbarung: Montag 8 bis 12:30 und 14 bis 18 Uhr, Dienstag bis Freitag von 8 bis 12:30 Uhr.
    Außerhalb der Parteienverkehrszeiten können Termine vereinbart werden.
    Wir empfehlen auch während der Parteienverkehrszeiten eine Terminvereinbarung, um Wartezeiten zu vermeiden
    Schließtage: 24. und 31.12.
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    Wegen Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus kann es zu Verzögerungen kommen. Bitte kommen Sie rechtzeitig zu Ihrem Termin.

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