Solaranlagen
Genehmigungsregime zur Errichtung von thermischen Solaranlagen:
I. Oö. Bauordnung (Oö. BauO) 1994 idgF.:
Die Errichtung von thermischen Solaranlagen
- soweit sie freistehen und ihre Höhe mehr als 2 m über dem künftigen Gelände beträgt oder
- soweit sie an baulichen Anlagen angebracht werden und die Oberfläche der baulichen Anlage um mehr als 1,5 m überragen
ist bewilligungs- und anzeigefrei.
Festzuhalten ist allerdings, dass die Energieanlage dennoch unter den Geltungsbereich der Oö. Bauordnung 1994 fällt und der Baubehörde daher bei solchen Anlagen, die im Widerspruch zu bau- oder raumordnungsrechtlichen Bestimmungen (z.B. des Ortsbildes oder der Flächenwidmung) stehen, eine Eingriffsmöglichkeit im Rahmen ihrer baupolizeilichen Tätigkeit zukommt.
Auskünfte: Geschäftsbereich Bau- und Bezirksverwaltung, Abteilung Bebauungsgrundlagen, BBV_BeG@mag.linz.at
II. Weitere Auskünfte zur:
- Zustimmung der Straßenverwaltung: Geschäftsbereich Gebäudemanagement und Tiefbau, Abteilung Straßenverwaltung, strv.gmt@mag.linz.at
- Naturschutzrechtlichen Anzeige oder Bewilligung: Geschäftsbereich Bau- und Bezirksverwaltung, Abteilung: der jeweilige Baubezirk