Solaranlagen

Genehmigungsregime zur Errichtung von thermischen Solaranlagen:

 I.    Oö. Bauordnung (Oö. BauO) 1994 idgF.:

Die Errichtung von thermischen Solaranlagen

  • soweit sie freistehen und ihre Höhe mehr als 2 m über dem künftigen Gelände beträgt oder
  • soweit sie an baulichen Anlagen angebracht werden und die Oberfläche der baulichen Anlage um mehr als 1,5 m überragen

ist bewilligungs- und anzeigefrei.

Festzuhalten ist allerdings, dass die Energieanlage dennoch unter den Geltungsbereich der Oö. Bauordnung 1994 fällt und der Baubehörde daher bei solchen Anlagen, die im Widerspruch zu bau- oder raumordnungsrechtlichen Bestimmungen (z.B. des Ortsbildes oder der Flächenwidmung) stehen, eine Eingriffsmöglichkeit im Rahmen ihrer baupolizeilichen Tätigkeit zukommt.

Auskünfte: Geschäftsbereich Bau- und Bezirksverwaltung, Abteilung Bebauungsgrundlagen, BBV_BeG@mag.linz.at

II.    Weitere Auskünfte zur:

  • Zustimmung der Straßenverwaltung: Geschäftsbereich Gebäudemanagement und Tiefbau, Abteilung Straßenverwaltung, strv.gmt@mag.linz.at
  • Naturschutzrechtlichen Anzeige oder Bewilligung: Geschäftsbereich Bau- und Bezirksverwaltung, Abteilung: der jeweilige Baubezirk

Kontakte

  • Bau- und Bezirksverwaltung

    Hauptstraße 1 - 5, 4041 Linz +43 732 7070 E-Mail Adresse: bbv@mag.linz.at


    Parteienverkehr auch ohne Terminvereinbarung: Montag 8 bis 12:30 und 14 bis 18 Uhr, Dienstag bis Freitag von 8 bis 12:30 Uhr.
    Außerhalb der Parteienverkehrszeiten können Termine vereinbart werden.
    Wir empfehlen auch während der Parteienverkehrszeiten eine Terminvereinbarung, um Wartezeiten zu vermeiden
    Schließtage: 24. und 31.12.
  • Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus

    Wegen Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus kann es zu Verzögerungen kommen. Bitte kommen Sie rechtzeitig zu Ihrem Termin.

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