Schwimmteiche, Schwimm- und Wasserbecken
Die Herstellung von Schwimmteichen, Schwimm- oder sonstigen Wasserbecken mit einer Tiefe von mehr als 1,5 m oder mit einer Wasserfläche von mehr als 50 m² sind der Baubehörde anzuzeigen.
Der vollständig ausgefüllten Anzeige sind folgende Unterlagen (3-fach) anzuschließen:
- Lageplan im Maßstab M 1:1000 (amtliche Mappenkopie) mit eingezeichneter Lage des Schwimm- bzw. Wasserbeckens (erhältlich beim Bundesvermessungsamt, Prunerstraße 5, 4020 Linz)
- ausreichende Beschreibung und zeichnerische Darstellung des Schwimm- bzw. Wasserbeckens (Grundriss, Schnitt, Ansichten, Materialien udgl.).
Die Unterlagen können im Info-Center Bau und Gewerbe persönlich abgegeben bzw. an die Bau- und Bezirksverwaltung (BBV) übermittelt werden.