Schwimmteiche, Schwimm- und Wasserbecken

Die Herstellung von Schwimmteichen, Schwimm- oder sonstigen Wasserbecken mit einer Tiefe von mehr als 1,5 m oder mit einer Wasserfläche von mehr als 50  sind der Baubehörde anzuzeigen.

Der vollständig ausgefüllten Anzeige sind folgende Unterlagen (3-fach) anzuschließen:

  • Lageplan im Maßstab M 1:1000 (amtliche Mappenkopie) mit eingezeichneter Lage des Schwimm- bzw. Wasserbeckens (erhältlich beim Bundesvermessungsamt, Prunerstraße 5, 4020 Linz)
  • ausreichende Beschreibung und zeichnerische Darstellung des Schwimm- bzw. Wasserbeckens (Grundriss, Schnitt, Ansichten, Materialien udgl.).

Die Unterlagen können im Info-Center Bau und Gewerbe persönlich abgegeben bzw. an die Bau- und Bezirksverwaltung (BBV) übermittelt werden.

Kontakte

  • Bau- und Bezirksverwaltung

    Hauptstraße 1 - 5, 4041 Linz +43 732 7070 E-Mail Adresse: bbv@mag.linz.at


    Parteienverkehr auch ohne Terminvereinbarung: Montag 8 bis 12:30 und 14 bis 18 Uhr, Dienstag bis Freitag von 8 bis 12:30 Uhr.
    Außerhalb der Parteienverkehrszeiten können Termine vereinbart werden.
    Wir empfehlen auch während der Parteienverkehrszeiten eine Terminvereinbarung, um Wartezeiten zu vermeiden
    Schließtage: 24. und 31.12.
  • Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus

    Wegen Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus kann es zu Verzögerungen kommen. Bitte kommen Sie rechtzeitig zu Ihrem Termin.

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