Oberflächenbefestigungen
Oberflächenbefestigungen mit insgesamt mehr als 1.000 m², die eine Bodenversiegelung bewirken (wie Asphaltierungen, Betonierungen udgl.), sind der Baubehörde anzuzeigen.
Die Anzeigepflicht besteht nur, wenn sie nicht nach anderen gesetzlichen Bestimmungen bewilligungs- oder anzeigepflichtig sind.
Der vollständig ausgefüllten Anzeige sind folgende Unterlagen (3-fach) anzuschließen:
- Lageplan im Maßstab M 1:1000 (amtliche Mappenkopie) mit eingezeichneter Lage der Oberflächenbefestigung (erhältlich beim Bundesvermessungsamt, Prunerstraße 5, 4020 Linz)
- ausreichende Beschreibung und zeichnerische Darstellung der Oberflächenbefestigung (Grundriss, Maßangaben, Materialien udgl.).
Die Unterlagen können im Info-Center Bau und Gewerbe persönlich abgegeben bzw. an die Bau- und Bezirksverwaltung (BBV) übermittelt werden.