Horte der Stadt Linz
Hortvormerkungen für das kommende Schuljahr können bis jeweils 31. März des Jahres vorgenommen werden. Die Vormerkung ist via Internet oder direkt bei der Leitung des jeweiligen Hortes vorzunehmen. Vorraussetzung für die Aufnahme des Kindes ist der Hauptwohnsitz des Kindes und eines Elternteils in Linz.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Platzvergabe zunächst all jene Kinder berufstätiger Eltern berücksichtigt werden, deren Wohnort sich in unmittelbarer Nähe zur Schule befindet. Bis Ende Mai erhalten Sie eine schriftliche Verständigung, inwieweit wir Ihren Wunsch nach einer bestimmten Einrichtung berücksichtigen bzw. in welchem Hort wir Ihnen einen Platz für Herbst zusichern können.
Vormerkungen nach Anmeldeschluss können nur bei noch vorhandenen Platzkapazitäten berücksichtigt werden.
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- Anmeldung für den Hortbesuch
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- Was essen wir im Hort?
Formulare zu diesem Thema
- Voranmeldung für den Hortbesuch