Garten- und Gerätehütten
Die Errichtung oder wesentliche Änderung eines ebenerdigen, eingeschoßigen und nicht Wohnzwecken dienenden Gebäudes mit einer bebauten Fläche von mehr als 15 m2 bis maximal 35 m2 (Garten- und Gerätehütte) ist der Baubehörde anzuzeigen.
Der vollständig ausgefüllten Anzeige sind folgende Unterlagen anzuschließen:
- ausreichende Beschreibung und zeichnerische Darstellung (Plan, Skizze udgl.), aus der jedenfalls auch die genaue Lage des Bauvorhabens auf dem Grundstück ersichtlich sein muss (3-fach).
Die Unterlagen können im Info-Center Bau und Gewerbe persönlich abgegeben bzw. an die Bau- und Bezirksverwaltung (BBV) übermittelt werden.