Garten- und Gerätehütten
Die Errichtung oder wesentliche Änderung eines ebenerdigen, eingeschoßigen und nicht Wohnzwecken dienenden Gebäudes mit einer bebauten Fläche von mehr als 15 m² bis maximal 35 m² (Garten- und Gerätehütte) ist der Baubehörde anzuzeigen.
Der vollständig ausgefüllten Anzeige sind folgende Unterlagen anzuschließen:
- ausreichende Beschreibung und zeichnerische Darstellung (Plan, Skizze udgl.), aus der jedenfalls auch die genaue Lage des Bauvorhabens auf dem Grundstück ersichtlich sein muss (3-fach).
Die Unterlagen können außerdem an die Bau- und Bezirksverwaltung (BBV) übermittelt werden (Hauptstraße 1-5, 4041 Linz; bbv@mag.linz.at), oder persönlich im Bauservice-Center (Neues Rathaus, 4. Stock) vor Ort abgegeben werden.
Formulare zu diesem Thema
- Bauanzeige
- Baubeschreibung Bauanzeigen