Balkon- und Loggienverglasung, Wintergärten
Eine Verglasung von Balkonen und Loggien sowie die Errichtung von Wintergärten ist der Baubehörde anzuzeigen.
Der vollständig ausgefüllten Anzeige sind folgende Unterlagen anzuschließen:
- Lageplan im Maßstab M 1:1000 (amtliche Mappenkopie) mit eingezeichneter Lage des Objekts (erhältlich im Bundesvermessungsamt, Prunerstraße 5, 4020 Linz)
- ausreichende Beschreibung und zeichnerische Darstellung (Plan, Skizze), aus der jedenfalls auch die Ansicht ersichtlich sein muss.
Die Unterlagen können im Info-Center Bau und Gewerbe persönlich abgegeben bzw. an die Bau- und Bezirksverwaltung (BBV) übermittelt werden.