IPPC- Anlagen, Umweltinspektionen

Allgemeine Informationen:

Definition:
IPPC ist die Abkürzung für „Integrated Pollution Prevention and Control“ bzw. auf Deutsch für „Integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung“. 

IPPC-Anlagen, sind gewerbliche Betriebsanlagen, die bestimmte, in Anlage 3 der Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994) normierte Tätigkeiten ausüben.
zB: Chemische Industrie, Metallverarbeitende Industrie, Feuerungsanlagen, Abfallbehandlungsanlagen (Zuständigkeit Landeshauptmann) sh. Weiterführende Links

In IPPC-Anlagen werden Tätigkeiten durchgeführt, die negative Auswirkungen auf die Umwelt haben können.
Aus diesem Grund normiert die GewO 1994 ausdrücklich spezielle Verfahrensbestimmungen, wie eine Beiziehung der Öffentlichkeit, eine zwingende Anpassung an den von der EU vorgegebenen Stand der Technik sowie eine Verpflichtung der Behörde, regelmäßige Kontrollen dieser Anlagen (Umweltinspektionen) durchzuführen. 

Österreichweites Informationsportal „IPPC-Austria“
Für Österreich gibt es eine digitale Plattform des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK), auf der alle österreichischen IPPC-Anlagen mit weiterführenden Informationen zu den durchgeführten Umweltinspektionen bzw. zu den Genehmigungsinhalten und rechtlichen Grundlagen zentral aufgelistet sind. sh. Weiterführende Links

IPPC-Anlagen im Zuständigkeitsbereich der Landeshauptstadt Linz:
Die Stadt Linz verfügt aktuell über 30 Betriebsanlagen aus versch. Bereichen, die dem IPPC-Regime unterliegen (Stand 2024).
Die notwendigen Informationen aller österreichischen IPPC-Anlagen, somit auch jener, die im Zuständigkeitsbereich der Landeshauptstadt Linz liegen, sind über die zentrale Plattform „IPPC-Austria“ ersichtlich. sh. Weiterführende Links

Kundmachungen zu aktuellen Verfahren finden sich auf der online Amtstafel der Landeshauptstadt Linz. sh. Weiterführende Links

 

Ergänzende Informationen und Besonderheiten bei IPPC-Anlagen:

Verfahrensrechtliche Besonderheiten in der Gewerbeordnung:
Für die Errichtung einer neuen oder die wesentliche Änderung einer bestehenden IPPC-Anlage ist eine integrierte Anlagengenehmigung, das heißt eine Genehmigung, die sich über alle Umweltmedien erstreckt (insbes. Luft, Wasser, Abfall bzw. auch auf Boden und Energie), erforderlich. 
Anträge auf Genehmigungen (Neugenehmigungen, wesentliche Änderungen) und neue Genehmigungsinhalte sind öffentlich aufzulegen und die betroffene Öffentlichkeit ist am Verfahren zu beteiligen. 

Weiters sind diese Anlagen regelmäßigen Umweltinspektionen (Kontrollen) zu unterziehen. 

Wesentliche Genehmigungsinhalte von bestehenden Anlagen sind dauerhaft für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Unionsrechtlicher Hintergrund:
Die in der Gewerbeordnung 1994 normierten Regelungen haben ihren Ursprung in der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung). sh. Weiterführende Links

Diese Richtlinie bildet die gesetzliche Grundlage für den industriellen Umweltschutz in Europa. Ziel ist es auf einem hohem Umweltschutzniveau Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Mitgliedsstaaten zu mindern, Innovation zu fördern und die Information der Öffentlichkeit zu stärken.

Diese Richtlinie wurde 2024 aktualisiert. Die neue Richtlinie 2024/1785/EU vom 24.04.2024 wurde am 15. Juli 2024 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und trat mit 05. August 2024 in Kraft. sh. Weiterführende Links

Die Inhalte dieser Richtlinie sind im österreichische Recht bis 01. Juli 2026 in den Materiengesetzen (dh. auch in der Gewerbeordnung) umzusetzen. 

  

 

Kontakte

  • Bau- und Bezirksverwaltung

    Hauptstraße 1 - 5, 4041 Linz +43 732 7070 E-Mail Adresse: bbv@mag.linz.at


    Parteienverkehr auch ohne Terminvereinbarung: Montag 8 bis 12:30 und 14 bis 18 Uhr, Dienstag bis Freitag von 8 bis 12:30 Uhr.
    Außerhalb der Parteienverkehrszeiten können Termine vereinbart werden.
    Wir empfehlen auch während der Parteienverkehrszeiten eine Terminvereinbarung, um Wartezeiten zu vermeiden
    Schließtage: 24. und 31.12.
  • Planung, Technik und Umwelt

    Hauptstraße 1-5, 4041 Linz +43 732 7070 E-Mail Adresse: ptu@mag.linz.at


    Parteienverkehr auch ohne Terminvereinbarung: Montag 8 bis 12:30 und 14 bis 18 Uhr, Dienstag bis Freitag von 8 bis 12:30 Uhr.
    Außerhalb der Parteienverkehrszeiten können Termine vereinbart werden.
    Wir empfehlen auch während der Parteienverkehrszeiten eine Terminvereinbarung, um Wartezeiten zu vermeiden.
    Schließtage: 24.12. und 31.12.
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