Laufender Aufwand (Basisförderung)

Jahresförderungen für Vereine und Institutionen, Ateliermietbeihilfen im Bereich Bildende Kunst und Förderungen für kontinuierliche Tätigkeit von Musikensembles auf hohem künstlerischen Niveau mit Berücksichtigung zeitgenössischer Musik.

Förderart
laufender Aufwand (Basisförderung)

Zielgruppe
Vereine und Institutionen, Einzelkünstler Bildende Kunst, Musikensembles

Ziel des Förderprogramms
Abdeckung von laufenden Kosten und Jahresprogrammen

Förderbereich / Voraussetzungen
Jahresförderungen sind für Vereine und Institutionen, nicht aber für Einzelpersonen, möglich und decken laufende Kosten sowie das Jahresprogramm ab. Basis für eine Jahresförderung ist eine andauernde und positiv bewertete Förderbeziehung.
Ateliermietbeihilfen für bildende Künstler*innen sind nur für Einzelpersonen möglich und stellen einen Zuschuss zu Miet- und Betriebskosten dar.
Die kontinuierliche Tätigkeit von Musikensembles auf hohem künstlerischen Niveau wird als Jahresprogramm gefördert. Bevorzugt gefördert wird die Einstudierung von zeitgenössischem Repertoire, wobei insbesondere Werke österreichischer Komponist*innen Berücksichtigung finden sollten.

Notwendige Unterlagen und Termine

Für Jahresförderungen und Ensembleförderungen:

  • Darstellung des geplanten Jahresprogramms
  • Darstellung der bisherigen künstlerischen / kulturellen Aktivitäten der*des Bewerbers*in
  • Kalkulation der notwendigen finanziellen Mittel und Gegenüberstellung der Finanzen des Vorjahres

Für Ateliermietbeihilfen:

  • Darstellung der bisherigen künstlerischen / kulturelle Aktivitäten der*des Bewerbers*in
  • Kopie des Mietvertrages oder anderer Nachweis über zu erbringende Mietleistungen, ggf. inkl. Betriebskosten

Einreichungen werden ab Herbst des Vorjahres entgegengenommen. Wir empfehlen eine Einreichung bis spätestens Ende März des Förderjahres.

Förderungsrichtlinien

Kontakte

  • Kultur und Bildung, Linz Kultur Förderungen

    Pfarrgasse 7, 4041 Linz +43 732 7070 E-Mail Adresse: lkf.kb@mag.linz.at


    Parteienverkehr auch ohne Terminvereinbarung: Montag bis Freitag 8 bis 12:30 Uhr
    Außerhalb der Parteienverkehrszeiten können Termine vereinbart werden.
    Wir empfehlen auch während der Parteienverkehrszeiten eine Terminvereinbarung, um Wartezeiten zu vermeiden.
    Schließtage: 24. und 31.12.

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