Sportstättenadaptierung
Zur Errichtung, Sanierung, Adaptierung, Instandhaltung und zum Ausbau von im Besitz (Eigentum, Bestandvertrag, Leasing) des/der Förderungswerber*innen befindlichen Sportstätten (Sportplätze, Sporthallen) können Förderungen zu den Kosten einer sparsamen und zweckmäßigen Ausführung gewährt werden. Bei Sportvereinen und -verbänden richtet sich die Höhe des Zuschusses nach a) der Bedeutung der Sportanlage als infrastrukturelle Einrichtung der Stadt b) der Größe und Finanzkraft des Vereines c) dem Finanzierungsbedarf.
Förderart
Investitionsförderung
Zielgruppe
Sportvereine
Ziel des Förderprogramms
Schaffung und Instandhaltung einer angemessenen Sportinfrastruktur
Förderbereich / Voraussetzungen
Sportinfrastruktur
Notwendige Unterlagen und Termine
- Entsprechende Projektunterlagen
- Zeit- und Finanzpläne
Förderungsrichtlinien
- Allgemeine Förderungsrichtlinie der Stadt Linz (PDF, 120kB) (neues Fenster)
- Sportförderungsrichtlinien (PDF, 143kB) (neues Fenster)
Formulare zu diesem Thema
- Förderungen der Stadt Linz im Bereich Sport