Sportstättenadaptierung

Zur Errichtung, Sanierung, Adaptierung, Instandhaltung und zum Ausbau von im Besitz (Eigentum, Bestandvertrag, Leasing) des/der Förderungswerber*innen befindlichen Sportstätten (Sportplätze, Sporthallen) können Förderungen zu den Kosten einer sparsamen und zweckmäßigen Ausführung gewährt werden. Bei Sportvereinen und -verbänden richtet sich die Höhe des Zuschusses nach a) der Bedeutung der Sportanlage als infrastrukturelle Einrichtung der Stadt b) der Größe und Finanzkraft des Vereines c) dem Finanzierungsbedarf.

Förderart
Investitionsförderung

Zielgruppe
Sportvereine

Ziel des Förderprogramms
Schaffung und Instandhaltung einer angemessenen Sportinfrastruktur

Förderbereich / Voraussetzungen
Sportinfrastruktur

Notwendige Unterlagen und Termine

  • Entsprechende Projektunterlagen
  • Zeit- und Finanzpläne

Förderungsrichtlinien

Kontakte

  • Geschäftsbereich Gesundheit und Sport

    Hauptstraße 1-5, 4040 Linz +43 732 7070 E-Mail Adresse: gs@mag.linz.at


    Parteienverkehr auch ohne Terminvereinbarung: Montag 8 bis 12:30 und 14 bis 18 Uhr, Dienstag bis Freitag von 8 bis 12:30 Uhr.
    Außerhalb der Parteienverkehrszeiten können Termine vereinbart werden.
    Wir empfehlen auch während der Parteienverkehrszeiten eine Terminvereinbarung, um Wartezeiten zu vermeiden.
    Schließtage: 24.12. und 31.12.
  • Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus

    Wegen Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus kann es zu Verzögerungen kommen. Bitte kommen Sie rechtzeitig zu Ihrem Termin.

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Das neu entwickelte City-Dashboard bietet Daten zu den Themen Stadtleben und Wirtschaft, Klima und Umwelt sowie Mobilität in der Stadt Linz.

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