Ankauf von Sportgeräten

Zu den Kosten der Anschaffung, Herstellung, Versicherung, Instandhaltung und des Betriebes von Geräten und Ausrüstungsgegenständen zur Sportausübung (z.B. Sportgeräte, Sportkleidung, vereinseigene Kraftfahrzeuge etc.), zur Pflege sowie von Einrichtungsgegenständen der Sportanlage (z.B. Rasenmäher, Sportplatzpflegegeräte, Ausstattung von Garderoben und Sanitärräumen oder Büros) können Förderungen in Form von Zuschüssen gewährt werden.

Förderart
Investitionsförderung

Zielgruppe
Sportvereine

Ziel des Förderprogramms
Aufrechterhaltung eines geregelten Sportbetriebs

Förderbereich / Voraussetzungen
Förderung zur Unterstützung bei der Anschaffung von Sportgeräten und erforderlichem Equipment

Notwendige Unterlagen und Termine
Detaillierte Kalkulation zur Investition

Förderungsrichtlinien

Kontakte

  • Geschäftsbereich Gesundheit und Sport

    Hauptstraße 1-5, 4040 Linz +43 732 7070 E-Mail Adresse: gs@mag.linz.at


    Parteienverkehr auch ohne Terminvereinbarung: Montag 8 bis 12:30 und 14 bis 18 Uhr, Dienstag bis Freitag von 8 bis 12:30 Uhr.
    Außerhalb der Parteienverkehrszeiten können Termine vereinbart werden.
    Wir empfehlen auch während der Parteienverkehrszeiten eine Terminvereinbarung, um Wartezeiten zu vermeiden.
    Schließtage: 24.12. und 31.12.
  • Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus

    Wegen Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus kann es zu Verzögerungen kommen. Bitte kommen Sie rechtzeitig zu Ihrem Termin.

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Das neu entwickelte City-Dashboard bietet Daten zu den Themen Stadtleben und Wirtschaft, Klima und Umwelt sowie Mobilität in der Stadt Linz.

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