Jugend- bzw. Nachwuchsförderung

Zur finanziellen Unterstützung der aktiven Sportausübung von Kindern und Jugendlichen können Förderungen in Form von Zuschüssen gewährt werden, sofern die Nachwuchsarbeit qualifizierten Übungsleitern übertragen ist. Die Qualifikation ist auf Verlangen durch Vorlage von Bestätigungen der Dach- oder Fachverbände, der Bundesanstalt für Leibeserziehung oder diesen gleichwertigen Bestätigungen nachzuweisen.

Förderart
laufender Aufwand (Basisförderung)

Zielgruppe
Nachwuchssportler

Ziel des Förderprogramms
Förderung von Vereinen, die sich der Jugendarbeit verschrieben haben

Förderbereich / Voraussetzungen
Nachwuchsförderung in Sportvereinen

Notwendige Unterlagen und Termine
Detaillierte Projektkalkulation des Fördergegenstandes

Förderungsrichtlinien

Formulare zu diesem Thema

Kontakte

  • Gesundheit und Sport

    Hauptstraße 1-5, 4040 Linz +43 732 7070 E-Mail Adresse: gs@mag.linz.at


    Parteienverkehr auch ohne Terminvereinbarung: Montag 8 bis 12:30 und 14 bis 18 Uhr, Dienstag bis Freitag von 8 bis 12:30 Uhr.
    Außerhalb der Parteienverkehrszeiten können Termine vereinbart werden.
    Wir empfehlen auch während der Parteienverkehrszeiten eine Terminvereinbarung, um Wartezeiten zu vermeiden.
    Schließtage: 24.12. und 31.12.
  • Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus

    Wegen Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus kann es zu Verzögerungen kommen. Bitte kommen Sie rechtzeitig zu Ihrem Termin.

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