Betriebskostenzuschuss
Zu den lfd. Kosten der von der/vom Förderungswerber*in für eigene Zwecke betriebenen Sportanlagen können jährliche Betriebskostenzuschüsse zur teilweisen Abgeltung der Energiekosten (Strom, Wasser, Wärme,...) gewährt werden.
Förderart
Basisförderung - laufender Aufwand
Zielgruppe
Sportvereine
Ziel des Förderprogramms
Sicherstellung eines geordneten Sportbetriebs
Förderbereich / Voraussetzungen
Betriebskostenzuschüsse für Sportanlagen nach Vorlage der Betriebskostenabrechnungen
Notwendige Unterlagen und Termine
Detaillierte Projektkalkulation des Fördergegenstandes