Anmietung von Sportanlagen (Mietkostenzuschuss)

Zu den lfd. Kosten der von der/vom Förderungswerber*in für eigene Zwecke betriebenen oder eingemieteten Sportanlagen (z.B. Miete, Pacht, Steuern, Benützungsgebühr), können jährliche Zuschüsse zu dem trotz sparsamer Führung entstandenen Jahresaufwand gewährt werden.

Förderart
Basisförderung - laufender Aufwand

Zielgruppe
Sportvereine

Ziel des Förderprogramms
Sicherstellung eines geordneten Sportbetriebs

Förderbereich / Voraussetzungen
Zuschuss für Mietkosten oder Aufwände in Zusamenhang mit Mietaufwändungen für Sportanlagen

Notwendige Unterlagen und Termine
Detaillierte Projektkalkulation des Fördergegenstandes

Förderungsrichtlinien

Kontakte

  • Geschäftsbereich Gesundheit und Sport

    Hauptstraße 1-5, 4040 Linz +43 732 7070 E-Mail Adresse: gs@mag.linz.at


    Parteienverkehr auch ohne Terminvereinbarung: Montag 8 bis 12:30 und 14 bis 18 Uhr, Dienstag bis Freitag von 8 bis 12:30 Uhr.
    Außerhalb der Parteienverkehrszeiten können Termine vereinbart werden.
    Wir empfehlen auch während der Parteienverkehrszeiten eine Terminvereinbarung, um Wartezeiten zu vermeiden.
    Schließtage: 24.12. und 31.12.
  • Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus

    Wegen Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus kann es zu Verzögerungen kommen. Bitte kommen Sie rechtzeitig zu Ihrem Termin.

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Das neu entwickelte City-Dashboard bietet Daten zu den Themen Stadtleben und Wirtschaft, Klima und Umwelt sowie Mobilität in der Stadt Linz.

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