Anmietung von Sportanlagen (Mietkostenzuschuss)

Zu den lfd. Kosten der von der/vom Förderungswerber*in für eigene Zwecke betriebenen oder eingemieteten Sportanlagen (z.B. Miete, Pacht, Steuern, Benützungsgebühr), können jährliche Zuschüsse zu dem trotz sparsamer Führung entstandenen Jahresaufwand gewährt werden.

Förderart
laufender Aufwand (Basisförderung)

Zielgruppe
Sportvereine

Ziel des Förderprogramms
Sicherstellung eines geordneten Sportbetriebs

Förderbereich / Voraussetzungen
Zuschuss für Mietkosten oder Aufwände im Zusammenhang mit Mietaufwendungen für Sportanlagen

Notwendige Unterlagen und Termine
Detaillierte Projektkalkulation des Fördergegenstandes

Förderungsrichtlinien

Formulare zu diesem Thema

Kontakte

  • Gesundheit und Sport

    Hauptstraße 1-5, 4040 Linz +43 732 7070 E-Mail Adresse: gs@mag.linz.at


    Parteienverkehr auch ohne Terminvereinbarung: Montag 8 bis 12:30 und 14 bis 18 Uhr, Dienstag bis Freitag von 8 bis 12:30 Uhr.
    Außerhalb der Parteienverkehrszeiten können Termine vereinbart werden.
    Wir empfehlen auch während der Parteienverkehrszeiten eine Terminvereinbarung, um Wartezeiten zu vermeiden.
    Schließtage: 24.12. und 31.12.
  • Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus

    Wegen Sicherheitskontrollen beim Eingang zum Neuen Rathaus kann es zu Verzögerungen kommen. Bitte kommen Sie rechtzeitig zu Ihrem Termin.

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