Nahversorgungsförderung - Investitionszuschuss
Förderung der Nahversorgung im Stadtgebiet Linz.
Unternehmen die Waren und Dienstleistungen des täglichen oder regelmäßigen Bedarfs anbieten, wie Bäckerei/Konditorei, Fleischer, Gastgewerbe, Lebensmitteleinzelhandel, Drogerien, Papierwarengeschäfte, Blumengeschäfte, Elektroniker, Änderungsschneiderei, Stoffgeschäfte, Friseure, Kosmetiksalons, medizinische Grundversorgung
Förderart
Investitionsförderung
Zielgruppe
Gefördert werden nur Investitionsvorhaben von Kleinst- und Kleinunternehmen.
Ziel des Förderprogramms
Forcierung von Investitionen von Kleinstunternehmen und kleinen Unternehmen im Bereich der Nahversorgung aufgrund von Ansiedlung, Unternehmensgründung/ -übernahme;
Erweiterung oder Modernisierung eines bestehenden Betriebes mit dem Ziel der Sicherung und Verbesserung der Nahversorgungssituation für die Linzer Bevölkerung.
Förderbereich / Voraussetzungen
Investitionskosten in Form von Bau- und Adaptierungsinvestitionen, Erweiterungen für Büro- und Geschäftsausstattung, Entwicklungs-, Projekt- und Ausbildungskosten.
Die Mindesthöhe der Netto-Investitionen beträgt € 1.000,--, die Maximalhöhe liegt bei € 70.000,--.
Notwendige Unterlagen und Termine
Gewerbeberichtigung
Einreichung unbedingt vor Investitionsbeginn
Förderungsrichtlinien
- Allgemeine Förderungsrichtlinie der Stadt Linz (PDF, 120kB) (neues Fenster)
- Schwerpunktprogramm Linz fördert Nahversorgung (PDF, 137kB) (neues Fenster)
- Wirtschaftsförderungsrichtlinien der Stadt Linz (PDF, 286kB) (neues Fenster)
Formulare zu diesem Thema
- Förderungen der Stadt Linz im Bereich Wirtschaft