Nahversorgungsförderung - Investitionszuschuss

Förderung der Nahversorgung im Stadtgebiet Linz.

Unternehmen die Waren und Dienstleistungen des täglichen oder regelmäßigen Bedarfs anbieten, wie Bäckerei/Konditorei, Fleischer, Gastgewerbe, Lebensmitteleinzelhandel, Drogerien, Papierwarengeschäfte, Blumengeschäfte, Elektroniker, Änderungsschneiderei, Stoffgeschäfte, Friseure, Kosmetiksalons, medizinische Grundversorgung

Förderart
Investitionsförderung

Zielgruppe
Gefördert werden nur Investitionsvorhaben  von Kleinst- und Kleinunternehmen.

Ziel des Förderprogramms
Forcierung von Investitionen von Kleinstunternehmen und kleinen Unternehmen im Bereich der Nahversorgung aufgrund von Ansiedlung, Unternehmensgründung, -übernahme, Erweiterung oder Modernisierung eines bestehenden Betriebes mit dem Ziel der Sicherung und Verbesserung der Nahversorgungssituation für die Linzer Bevölkerung.

Förderbereich / Voraussetzungen
Investitionskosten in Form von Bau- und Adaptierungsinvestitionen, Erweiterungen für Büro- und Geschäftsausstattung, Entwicklungs-, Projekt- und Ausbildungskosten.
Die Mindesthöhe der Netto-Investitionen beträgt € 1.000,--, die Maximalhöhe liegt bei € 70.000,--.

 

Notwendige Unterlagen und Termine
Gewerbeberichtigung
Einreichung unbedingt vor Investitionsbeginn

Förderungsrichtlinien

Formulare zu diesem Thema

Infomaterial zu diesem Thema

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