Linz Kultur Arbeitsstipendien

Die Landeshauptstadt Linz vergibt, im Sinne des Linzer Kulturentwicklungsplans und der UNESCO City of Media Arts Linz, zur nachhaltigen Förderung der Linzer Kunstszene projektbezogene Arbeitsstipendien in folgenden künstlerischen Sparten:

  • Bildende Kunst und Fotografie
  • Literatur
  • Musik
  • Darstellende Kunst
  • Interdisziplinäre Kunstformen
  • Medienkunst und Film

Die Stipendien sind mit je insgesamt € 5.000,- dotiert und laufen über einen Zeitraum von fünf Monaten.

1 Inhaltliche Ausrichtung


1.1 Zielsetzung

Die Linz Kultur Arbeitsstipendien zielen darauf ab, nachhaltige Impulse für eine qualitativ hochwertige Kunstszene zu setzen. Die Stipendien stellen eine Anerkennung und Förderung der Arbeit von Künstler*innen dar und unterstützen dabei die künstlerische Entwicklung und Professionalisierung.

Dabei wird folgenden Aspekten besonderes Augenmerk gewidmet:

  • nachhaltige Förderung von Künstler*innen mit Arbeitsmittelpunkt in Linz
  • Ermöglichung zur Weiterentwicklung der künstlerischen Praxis
  • Unterstützung von künstlerischen Karrieren
  • Sicherung von professioneller künstlerischer Existenz und innovativer künstlerischer Produktion am Standort Linz

1.2 Zielgruppen

Die Linz Kultur Arbeitsstipendien werden unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft an Künstler*innen vergeben, die ihren Arbeitsmittelpunkt in Form einer dauerhaften Stätte ihrer künstlerischen Arbeit in Linz sowie einen ausreichenden Linz-Bezug nachweisen können.

Der Linz-Bezug ist dann gegeben, wenn Künstler*innen ihren Hauptwohnsitz in Linz haben oder der Linz-Bezug aus einem nachweislich kontinuierlichen Engagement in einer Linzer Kultureinrichtung, Künstler*innenvereinigung oder Kulturinitiative ableitbar ist, das den Umfang einer rein ehrenamtlichen Tätigkeit oder bezahlten Nebenbeschäftigung überschreitet und maßgeblich zur nachhaltigen Weiterentwicklung von Kunst und Kultur der Stadt im Sinne des Linzer Kulturentwicklungsplans (KEP) beizutragen imstande ist.

Die Linz Kultur Arbeitsstipendien können nur an Einzelpersonen, nicht aber an Kollektive, Institutionen, Initiativen und Vereine vergeben werden. Die Kooperation mit weiteren Künstler*innen bei den jeweiligen Projekten ist allerdings möglich.

Projekte im Rahmen der schulischen oder universitären Ausbildung sind von der Einreichung ausgeschlossen.

1.3 Einreichungen

Einzureichen sind konkrete künstlerische Projekte. Diese können sowohl selbstständige Werke oder Werkzyklen als auch eine Fortsetzung bisheriger Werkserien und Projekte sein. Ebenso können vorbereitende Arbeiten und Konzeptionsphasen für die Linz Kultur Arbeitsstipendien eingereicht werden. Bereits von der Stadt Linz geförderte Projekte können nicht eingereicht werden.

2 Auswahlprozess


2.1 Jurierung

Die Jury setzt sich aus unabhängigen Expert*innen und Mitarbeiter*innen des Geschäftsbereichs Kultur und Bildung zusammen. Die Zusammensetzung der Jury ist ab Herbst unter www.linz.at/kultur abrufbar.

Als Ergebnis des Auswahlprozesses wird die Jury eine Reihung der positiv bewerteten Einreichungen vornehmen und der Kulturreferentin bzw. dem Stadtsenat als zuständige Entscheidungsorgane zur Bewilligung vorschlagen. Anschließend werden die Bewerber*innen über das Ergebnis der Jurierung schriftlich informiert.

Jurymitglieder | Stadt Linz

2.2 Bewertungskriterien

Die Expert*innenjury wird die eingereichten Vorschläge unter dem Aspekt folgender Qualitätskriterien diskutieren und bewerten: 

  • ausreichender Linz-Bezug
  • innovatives künstlerisches Potenzial
  • eigenständiger künstlerischer Ausdruck
  • klar erkennbare Konzeption des künstlerischen Anliegens im eingereichten Projektvorhaben
  • Qualität und Kontinuität der künstlerischen Arbeit

2.3 Fördersumme

Jedes der sechs vergebenen Stipendien ist mit insgesamt € 5.000,-- dotiert. Die Fördersumme wird direkt nach Vergabe pauschal ausbezahlt.

3 Ablauf


3.1 Stipendienzeitraum

Der Stipendienzeitraum von fünf zusammenhängenden Monaten ist zwischen Stipendienerhalt und Ende des Kalenderjahres 2025 durch die Stipendiat*innen frei zu wählen. Vor Beginn hat eine Meldung an die Abteilung Linz Kultur/Kunst- und Kulturförderung zu erfolgen.

3.2 Arbeitsbericht

Nach Abschluss des Stipendiums muss innerhalb von drei Monaten ein schriftlicher Arbeitsbericht an die Abteilung Linz Kultur/Kunst- und Kulturförderung übermittelt werden. Die Länge dieses Arbeitsberichts muss zwischen 1800 und 5400 Zeichen (inkl. Leerzeichen) umfassen und soll durch Dokumentationsmaterial ergänzt werden. Dieser Bericht wird nach Prüfung auf der Homepage der Stadt Linz veröffentlicht.

Für den Arbeitsbericht nach Abschluss des Stipendiums ist keine Fertigstellung des eingereichten künstlerischen Projekts erforderlich, ein wesentlicher Projektfortschritt muss allerdings erkennbar sein.

Sollte kein Arbeitsbericht vorgelegt werden oder ein ungenügender Projektfortschritt im Arbeitsbericht erkennbar sein, ist das Arbeitsstipendium entsprechend den Bestimmungen in der Allgemeinen Förderungsrichtlinie der Stadt Linz an die fördergebende Stelle zurückzuzahlen.

4 Bewerbung


4.1 Bewerbungsunterlagen

Eine Einreichung muss folgende Informationen und Unterlagen enthalten:

  • vollständig ausgefüllter Bewerbungsbogen
  • Projektbeschreibung mit Darstellung des innovativen Ansatzes und geplantem Ablaufplan (max. 10 Seiten)
  • Biografie inkl. Werkverzeichnis, ggf. Ausstellungs- oder Präsentationsverzeichnis
  • künstlerisches Portfolio
  • Referenzen und Pressekritiken

Pro Person ist nur eine Projekteinreichung pro Jahr bei den Linz Kultur Arbeitsstipendien möglich.

Für zusätzliche, dem Bewerbungsschreiben beigefügte Materialien (Videos, CDs, DVDs, Publikationen etc.) übernimmt das Büro Linz Kultur keine Haftung. Ist es Wunsch der*des Bewerbers*in, dass der Einreichung beigefügte Materialien (CDs, DVDs, Vinyl, Videos, Fotos, Pläne, Kataloge, Bildbände etc.) den Jurymitgliedern in Originalqualität und im Vorfeld der Jurysitzung übermittelt werden, dann ist eine Beistellung dieser Materialien in siebenfacher Ausfertigung notwendig.

4.2 Bewerbungsfrist

Alle Bewerbungen müssen bis spätestens 6. September 2024 (Datum des Poststempels bzw. Emails) unter Verwendung des Bewerbungsbogens bei der folgenden Adresse eingereicht werden.

4.3 Einreichstelle

Magistrat Linz / Büro Linz Kultur
Kennwort „Linz Kultur Arbeitsstipendien“
Pfarrgasse 7
A-4041 Linz
Email: lkf.kb@mag.linz.at

Eine Einreichung ist auf postalischem, elektronischem (Beilagen max. 5 MB oder via Downloadlink) oder persönlichem Weg bis zur Bewerbungsfrist möglich.

Information: Sollten Sie weitere Fragen zur Ausschreibung haben, stehen Ihnen Herr Mag.Markus Reindl (0732-7070-1945) und Frau Gudrun Kaltenböck (0732-7070-1936) gerne beratend zur Verfügung.

 

 

 

 

 


Förderungsrichtlinien

Formulare zu diesem Thema

Infomaterial zu diesem Thema

Kontakte

  • Geschäftsbereich Kultur und Bildung

    Pfarrgasse 7, 4041 Linz +43 732 7070 1931 E-Mail Adresse: kb@mag.linz.at


    Parteienverkehr auch ohne Terminvereinbarung: Montag bis Freitag 8 bis 12:30 Uhr
    Außerhalb der Parteienverkehrszeiten können Termine vereinbart werden.
    Wir empfehlen auch während der Parteienverkehrszeiten eine Terminvereinbarung, um Wartezeiten zu vermeiden.
    Schließtage: 24. und 31.12.

Europawahl
2024

Europawahl 2024

Am 9. Juni 2024 findet die Europawahl statt. Wir bieten alle Informationen zur Wahl und die Online-Bestellung von Wahlkarten für in Linz wahlberechtigte Personen.

Mehr dazu