Schmerz- und Substitutionspatienten*innen
Bei Mitnahme von unter das Suchtmittelgesetz fallende Medikamente (Schmerz- und Substitutionstherapie) ist für Auslandsreisen ein spezielles Formular auszufüllen.
Dieses Formular ist von der zuständigen (wohnsitzabhängig) Gesundheitsbehörde zu beglaubigen.
Für die Beglaubigung ist eine telefonische Terminvereinbarung unter 0732 7070 DW 2605 oder DW 2606 oder DW 2618 erforderlich.
Telefonische Erreichbarkeit:
Mo 7:30 – 12:00 und 14:00 – 16:30 Uhr
Di 7:30 – 12:30
Mi 7:30 – 12:30
Do 7:30 – 12:30
Fr geschlossen
Benutzen Sie bitte den Eingang Flußgasse (siehe Plan)