LINZ_media_arts
Die Stadt Linz als „UNESCO – City of Media Arts“ setzt mit dem Sonderförderprogramm LINZ_media_arts ein weiteres starkes Zeichen für die Medienkunst, mit einem Fokus auf die lokale Szene. Die seit 1979 durch die Ars Electronica auf Linz gerichtete Aufmerksamkeit der internationalen Medienkunstszene soll damit insbesondere genutzt werden, um auch die künstlerische Arbeit der heimischen Aktiven ins Rampenlicht zu rücken.
Gesamtfördersumme: € 30.000,-
Förderart
Sonderförderprogramm / Preis
Zielgruppe
Künstler*innen und Künstler*innenkollektive mit eindeutigem Linz-Bezug
Förderziel
- Nachhaltige Förderung von Linzer Kunstschaffenden im Bereich Medienkunst
- Unterstützung von Linzer Kunstschaffenden bei der Umsetzung von Medienkunstprojekten
- Sichtbarmachung der lokalen Szene durch Projekte im In- und Ausland
- Klare Positionierung von Linz als Medienkunststadt im Sinne der UNESCO City of Media Arts
Förderbereich / Voraussetzungen
Die Expert*innenjury wird die eingereichten Vorschläge unter dem Aspekt folgender Qualitätskriterien diskutieren und bewerten:
- innovatives Potenzial
- Schlüssigkeit der Ambition und Realisierbarkeit
- nachhaltige Wirkung und überregionale Relevanz im Bereich Medienkunst
Notwendige Unterlagen und Termine
- vollständig ausgefüllter Bewerbungsbogen
- Projektbeschreibung mit Darstellung des innovativen Ansatzes (max. 10 Seiten)
- detaillierter Ablaufplan über die Art der Realisierung
- eine Darstellung der bisherigen künstlerischen/kulturellen Aktivitäten der einreichenden Personen (Kurzbiographie, Werkverzeichnis, evt. Diplom, Pressekritiken u.a. Referenzen)
- einen detaillierten Finanzplan
- Kurzbeschreibung des Projekts (max. 1000 Zeichen) und Kurzfassung der Selbstdarstellung (max. 500 Zeichen)
Wünschenswerte Information:
- Darstellung von Genderaspekten: Trägt Ihr Vorhaben zur tatsächlichen Gleichstellung von Männern und Frauen in der Gesellschaft bei?
- Welche konkreten Maßnahmen sind dazu vorgesehen?
Die Ausschreibung für das Jahr 2025 erfolgt voraussichtlich im Dezember 2024.