Änderung des Geschlechtseintrages
Um rechtlich im eigenen Geschlecht anerkannt zu werden, besteht für transsexuelle und intersexuelle Personen die Möglichkeit einer Änderung des Geschlechtseintrages im Zentralen Personenstandsregister.
Diese Änderung kann bei jedem Standesamt in Österreich beantragt werden. Eine geschlechtsangleichende Operation ist in Österreich keine Voraussetzung, Minderjährige benötigen die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.
Von transsexuellen Personen ist eine Stellungnahme eines*einer Fachärzt*in für Psychiatrie, eines*einer Psychotherapeut*in oder eines*einer klinischen Psycholog*in vorzulegen, die Folgendes enthält:
- Erklärung, dass ein Zugehörigkeitsempfinden zum anderen Geschlecht besteht und dieses aller Voraussicht nach weitgehend irreversibel ist und
- Mitteilung, dass eine deutliche Annäherung an das äußere Erscheinungsbild des anderen Geschlechts zum Ausdruck kommt.
Von intersexuellen Personen ist eine Stellungnahme eines*einer Fachärzt*in für Psychiatrie, eines*einer Psychotherapeut*in oder eines*einer klinischen Psycholog*in mit der Darlegung, dass das Geschlecht der antragstellenden Person auf Grund ihrer chromosomalen, anatomischen und/oder hormonellen Entwicklung weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zugeordnet werden kann, vorzulegen.
In weiterer Folge kann ein neuer, geschlechtsspezifischer Vorname durch eine Vornamensänderung bei der Bezirksverwaltungsbehörde in deren Wirkungsbereich die antragstellende Person ihren Wohnsitz - mangels eines solchen ihren gewöhnlichen Aufenthalt - hat, angenommen werden.
Nähere Informationen zu den Voraussetzungen für eine Änderung des Geschlechtseintrags und einer nachfolgenden Vornamensänderung erhalten Sie am Standesamt oder online (sh. weiterführende Links).