Pauschalierungsvereinbarung für Veranstaltungen
Bei der Teilnahme an einer gemäß StVO genehmigten Veranstaltung im Sinne des OÖ. Veranstaltungssicherheitsgesetzes kann die erforderliche Parkgebühr vorab pauschal entrichtet werden.
Notwendige Unterlagen bzw. Daten
Der Antrag kann per Post oder per E-Mail fünf Tage vor Gültigkeitsbeginn erfolgen und sollte folgende Angaben enthalten:
- Rechnungsadresse des Veranstalters
- Kennzeichen bzw. Kennzeichenliste
- Gewünschte Dauer der Pauschalierung (Mindestdauer bzw. kleinste Einheit ist eine Woche zu derzeit je € 39,00)
Kosten:
- Jahrespauschale: 1.108,- Euro
- Halbjahrespauschale: 554,- Euro
- Quartalspauschale: 278,- Euro
- Wochenpauschale: 39,- Euro
Anträge werden zur Gänze digital abgewickelt, wodurch das persönliche Abholen am Magistrat nicht mehr notwendig ist. Zudem müssen die Vereinbarungen auch nicht sichtbar im Fahrzeug positioniert werden. Sie erhalten wie gewohnt die Rechnung und am Tag nach dem Zahlungseingang erfolgt die Freischaltung im System.
Bitte beachten Sie die zeitgerechte Antragstellung (Tag der Rechnungsübermittlung und Dauer des Zahlungseinganges berücksichtigen).
Kontakt
E-Mail: parkservice@mag.linz.at
Telefon: +43 732 7070-0