Pauschalierungsvereinbarung für Veranstaltungen

Bei der Teilnahme an einer gemäß StVO genehmigten Veranstaltung im Sinne des OÖ. Veranstaltungssicherheitsgesetzes kann die erforderliche Parkgebühr vorab pauschal entrichtet werden.

 

Notwendige Unterlagen bzw. Daten

Der Antrag kann per Post oder per E-Mail fünf Tage vor Gültigkeitsbeginn erfolgen und sollte folgende Angaben enthalten:

  • Rechnungsadresse des Veranstalters
  • Kennzeichen bzw. Kennzeichenliste
  • Gewünschte Dauer der Pauschalierung (Mindestdauer bzw. kleinste Einheit ist eine Woche zu derzeit je € 37,00)

Kosten:

  • Jahrespauschale: 1.108,- Euro
  • Halbjahrespauschale: 554,- Euro
  • Quartalspauschale: 278,- Euro
  • Wochenpauschale: 39,- Euro

Anträge werden zur Gänze digital abgewickelt, wodurch das persönliche Abholen am Magistrat nicht mehr notwendig ist. Zudem müssen die Vereinbarungen auch nicht sichtbar im Fahrzeug positioniert werden. Sie erhalten wie gewohnt die Rechnung und am Tag nach dem Zahlungseingang erfolgt die Freischaltung im System.

Bitte beachten Sie die zeitgerechte Antragstellung (Tag der Rechnungsübermittlung und Dauer des Zahlungseinganges berücksichtigen).

 

Kontakt

E-Mail: parkservice@mag.linz.at

Telefon: +43 732 7070-0

Kontakte

  • Geschäftsbereich Abgaben und Steuern

    persönliche Vorsprache: Gruberstraße 42, 4020 Linz Zustelladresse: Hauptstraße 1 - 5, 4041 Linz +43 732 7070 E-Mail Adresse: parkservice@mag.linz.at


    Parteienverkehr auch ohne Terminvereinbarung: Montag 8 bis 12:30 und 14 bis 18 Uhr, Dienstag bis Freitag von 8 bis 12:30 Uhr
    Außerhalb der Parteienverkehrszeiten können Termine vereinbart werden
    Wir empfehlen auch während der Parteienverkehrszeiten eine Terminvereinbarung, um Wartezeiten zu vermeiden

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